ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Felix L., Mittwoch, 28.02.2018 (vor 2220 Tagen) @ Rebell

Danke für deine schnelle Antwort!

Folglich kannst Du in der Zeit 1- bis 31.1.2016 gar keinen Antrag stellen, weil der Bescheid ja erst im August 2017 zugestellt worden ist. Aber inzwischen hättest wohl nun im Januar 2018 sowohl für das Jahr 2016 und 2017 einen Antrag stellen müssen

Das ist komisch: Ich habe im November 2017 einen Antrag auf Befreiung gestellt, und zwar sowohl für die ZWST für 2016 und für 2017.

Den Antrag auf Befreiung der ZWST 2017 haben sie genehmigt, weil hier die Frist bis 31.01.2018 gelaufen ist.

Den Antrag auf Befreiung der ZWST 2016 haben sie jedoch abgelehnt, weil dort die Frist für den Befreiungsantrag bereits am 31.01.2017 abgelaufen wäre (laut des Kassenamts).

Kann es sein, dass die sich getäuscht haben?


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