ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis

Felix L., Donnerstag, 01.03.2018 (vor 2476 Tagen) @ Rebell

Das glaube ich nicht - denn diese haben wohl Dich getäuscht.

Danke für deine Antwort. Das lässt mich auf jeden Fall schon mal hoffen.
Nur stellt sich für mich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ich Einspruch gegen den Bescheid über die ZWST für 2016 (für die mein Befreiungsantrag abgelehnt wurde wegen Fristversäumnis) erheben könnte.

Als ich recherchiert habe, bin ich auf den Art. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) gestoßen
(http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG-3?AspxAutoDetectCookieSupport=1),
auf Grundlage dessen die Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird.
Dort heißt es in Absatz 3 "Entscheidungen nach den Sätzen 2 bis 6 setzen einen Antrag voraus, der bis zum Ende des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt, gestellt sein muss."

Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, hätte ich meinen Befreiungsantrag für das Steuerjahr 2016 spätestens am 31.01.2017 einreichen müssen ?


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