ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis
Wenn ich den Gesetzestext richtig verstehe, hätte ich meinen Befreiungsantrag für das Steuerjahr 2016 spätestens am 31.01.2017 einreichen müssen ?
Ja korrekt und doch nicht möglich, da Du auch für das Jahr 2016 erst im Juli 2017 einen Bescheid erhalten hattest wäre es ja gar nicht möglich gewesen schon vorher also Jan 2016 einen Antrag stellen - völliger Unsinn!
Eigentlich hättest einen Widerspruch einreichen können innerhalb von 4 Wochen nach dem Dir Dein Antrag für die Befreiung 2016 abgelehnt worden ist.
Nun nach der eigentlich betügerischen Vorgehensweise der Kommune würde ich Dir raten - an den bayerischen Innenminister Dr. Joachim Herrmann den ganzen _Vorgang schildern und diesen um einen Rat fragen, denn für diese unseriöse Zwst. ist in Bayern nicht das Finanzministerium sondern das Innenministerium zuständig.
Es wäre auch wichtig- dass man dort Informationen sammeln kann wie blöd und bürkratisch diese gesetzlichen Geringverdienerregelung sich eigentlich auswirkt den bei den Kommunen kann man nur noch den Kopf schütteln - Gier frisst Hirn- von wegen bürgerfreundlich sind alle diese Abzockerkommunen!
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Felix L.,
28.02.2018
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Rebell,
28.02.2018
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Felix L.,
28.02.2018
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Rebell,
01.03.2018
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Felix L.,
01.03.2018
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Rebell,
02.03.2018
- ZWST - Befreiung abgelehnt wegen Fristversäumnis - Parsifal, 16.08.2018
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Rebell,
02.03.2018
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28.02.2018
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Rebell,
28.02.2018