News: Viele Satzungen in Schleswig-Holstein rechtswidrig

Rebell @, Montag, 18.03.2019 (vor 1828 Tagen) @ Alfred

Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist durchaus zulässig.


Hey - wenn das zutreffend sein sollte, ...


Einfach mal die Abgabenordnung lesen-

Ansonsten: Nicht Äpfel und Birnen gleichsetzen.

O mei es gibt halt immer noch "Besserwisserles Chaoten" wen jemand behaupten möchte, dass bei Jahresrohmietpreisfestsetzungen Schätzungen immer noch zulässig seien- dann würde ich mal empfehlen - sich nicht nur an die veraltete verrostete Abgabenordunung zu halten bzw. lesen - dem sei doch mal empfohlen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 10.10.2018 IX R 30/17 zu lesen dort sind weder Äpfel noch Birnen presentiertsonde klare Fakten !

gem Pressemitteilung v. # 6/19 v. 20.2.2019!!


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