News: Viele Satzungen in Schleswig-Holstein rechtswidrig

Alfred @, Dienstag, 19.03.2019 (vor 2095 Tagen) @ Rebell

Hast Du das Urteil wirklich gelesen und verstanden?

Ich verstehe es jedenfalls so: Das FG muss nun die ortsübliche Marktpacht noch einmal feststellen. Dafür genügt eine Schätzung unter Mitwirkung eines ortskundigen, erfahrenen Sachverständigen oder Maklers.
Damit bestätigt der BFH die "alte verrostete Abgabenordnung" bzgl. der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen.


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