Rechtswidrige Satzung Salzgitter ????
Hallo, ich wollte kurz darauf hinweisen, dass es sich lohnen könnte, mal die aktuelle Satzung Salzgitter betreffend rechtlich überprüfen zu lassen:
Dort ist unter $3, 2 folgende kuriose Einschränkung zu lesen, die letztlich darauf abzielt, Betroffene, wohl auch verheiratete Berufstätige, zum Wechsel des Wohnsitzes zur nötigen:
"Eine Steuerbefreiung nach Abs.1 Buchstabe c) oder d) ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der steuerpflichtigen Person ist."
Laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.9.15 komme es aber NICHT auf die zeitliche Nutzung an.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/doppelter-haushalt-befreiung-von-der-zwe...
Da die Stadt auf meine Einwände bisher nicht reagiert hat, stelle ich mich schon mal auf einen Widerspruch sowie eine Klage ein.
Gibt es hier eventuell weitere Betroffene, mit denen man ggf. eine Sammelklage führen könnte ?
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Fridolina,
30.12.2019
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Alfred,
31.12.2019
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Fridolina,
31.12.2019
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Rebell,
12.01.2020
- Rechtswidrige Satzung Salzgitter ???? - Fridolina, 12.01.2020
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Rebell,
12.01.2020
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Fridolina,
31.12.2019
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Alfred,
31.12.2019