Rechtswidrige Satzung Salzgitter ????
Hallo Alfred, zunächst einmal vielen Dank für die so schnelle Antwort, denn die Frist für eine angemessene Reaktion der Betroffenen ist - gerade über Weihnachten, wo eigentlich anderes im Vordergrund steht - gefühlt kürzer als sonst, und diesbezüglich dürfte der Zeitpunkt auch nicht rein zufällig gewählt worden sein. Allerdings bin ich in mehrfacher Hinsicht komplett irritiert.
1) Wenn etwas weit verbreitet ist, heißt das nicht immer, dass es auch rechtmäßig ist. Der Link bezüglich des SPÄTEREN Urteils vom Bundesfinanzhof (2015) wird da sicher nicht grundlos vorzufinden gewesen sein. Soll der nun ungültig sein ??
2) In der besagten Satzung war ja die Rede davon, dass man bei vorwiegender Nutzung der Zweitwohnung gerade von der Zweitwohnsitzsteuer befreit sein solle, auch als Verheirateter.
Üblicherweise muss dann aber die Zweitwohnung zur Erstwohnung deklariert werden, obwohl es in heutigen Zeiten von Teilzeitansprüchen, gerade bei Frauen, zu unterschiedlichen Stundenzahlen und zeitweise auch zu freien Tagen kommen kann (Beispiel: Lehrer), womit sich die Häufigkeit des Aufenthaltes ohnehin nicht mehr so einfach ermitteln lässt, zumal sie ständig wechselt. Als Lehrer kann man hier sein jeweiliges Deputat übrigens jährlich neu festsetzen lassen - ohne Angabe von Gründen.
3) Dass die Stadt Salzgitter ein Interesse daran hat, mehr Einwohner mit Erstwohnsitz zu gewinnen, daraus hat sie im Übrigen keinerlei Hehl gemacht. Schließlich gibt es dafür eigens Gelder zugewiesen.
4) Ansonsten ist die Lage so, dass wir als Ehepaar ein Haus bei Göttingen haben, aber beide in Salzgitter (allerdings 14 km voneinander entfernt) einer festen Arbeit nachgehen und somit auch eine kleine Nebenwohnung haben.
Der 2. Wohnsitz liegt in der Nähe der Schule, die mir kein Arbeitszimmer stellen kann. In den Freistunden benötige ich natürlich nicht nur ein einzelnes Arbeitszimmer, sondern auch Toilette etc.
Mein Mann muss unter der Woche immerhin noch 14 km fahren, ist allerdings auch nicht mehr der Jüngste und muss demnächst in Kurzarbeit.
Eine kurze Heimfahrt unter der Woche mit einem gemeinsamen Auto ist meist möglich.
Unsere doppelte Haushaltsführung wurde vom FA Göttingen seit Jahren anerkannt.
Man gehe übrigens davon aus, dass die Hälfte der Betroffenen den 2. Wohnsitz nun abmeldet,womit nicht Studenten gemeint sein können, die von den Zahlungen ausgenommen sind.
Wie ist das dann mit dem vielzitierten Klimaschutz vereinbar, wenn nun ohne 2. Wohnsitz viel mehr gefahren wird bei höherer Pendlerpauschale ???
gesamter Thread:
- Rechtswidrige Satzung Salzgitter ???? -
Fridolina,
30.12.2019
- Rechtswidrige Satzung Salzgitter ???? -
Alfred,
31.12.2019
- Rechtswidrige Satzung Salzgitter ???? -
Fridolina,
31.12.2019
- Rechtswidrige Satzung Salzgitter ???? -
Rebell,
12.01.2020
- Rechtswidrige Satzung Salzgitter ???? - Fridolina, 12.01.2020
- Rechtswidrige Satzung Salzgitter ???? -
Rebell,
12.01.2020
- Rechtswidrige Satzung Salzgitter ???? -
Fridolina,
31.12.2019
- Rechtswidrige Satzung Salzgitter ???? -
Alfred,
31.12.2019