Rechtswidrige Satzung Salzgitter ????

Fridolina, Sonntag, 12.01.2020 (vor 1811 Tagen) @ Rebell

Vielen Dank, Rebell, für die ausführlichen Informationen.
Im Begleitschreiben der Salzgitteraner Satzung war ausdrücklich von der Empfehlung zur Ummeldung die Rede, was ich als Unding empfinde, zumal man doch eigentlich meist keinen Entscheidungsspielraum hat.
Ich nenne es sogar sittenwidrige Nötigung oder Mausefalle, wenn berufstätige Ehepaare entweder Zweitwohnsitzsteuer zahlen sollen oder riskieren, die doppelte Haushaltsführung zu verlieren, ggf. auch rückwirkend.
Diesbezüglich wurde allerdings vor einigen Jahren schon gegen das Finanzamt des Hauptwohnsitzes Recht gesprochen, zumal wir unseren Lebensmittelpunkt im eigenen Haus eindeutig nachweisen konnten.
Nun habe ich im Gegensatz zu meinem Mann die Nebenwohnung in den letzten Jahren unterhälftig genutzt, da ich als Lehrerin z.B. gerade mein Arbeitskonto abbummele und ansonsten auch unterrichtsfreie Tage habe.
Mal sehen, ob nun meinem Ehemann ein anderer Hauptwohnsitz sowie ein anderes Finanzamt zugewiesen wird....Das wäre spaßig.
Arbeitszimmer: Da mir dieses mit A 13 nicht gestellt werden kann trotz unzähliger Freistunden während des Dienstgeschäftes, was sich zuweilen bis abends erstreckt, muss ich es samt Toilette etc. selbst finanzieren.
Wenn jetzt noch eine Zweitwohnungssteuer hinzukäme, wäre ich doppelt benachteiligt.
Ich wundere mich darüber, dass dies alles rechtens sein soll.
Aber die Verwaltungsgerichte sind offenbar häufig politisch besetzt und fallen den Stadträten sicher nicht in den Rücken, oder ?


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