Zweitwohnungssteuer in Chieming am Chiemsee

OttoF, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1703 Tagen)

Die Gemeinde Chieming hat eine neue Zweitwohnungssteuer erlassen. Sie ist unter

http://www.gemeinde-chieming.de/fileadmin/buergerforum/ortsrecht/Zweitwohnungsteuersatz...

einzusehen, aber leider nicht auszudrucken.

Es fällt auf, dass die Satzung das Datum 14.2.2020 trägt, aber (rückwirkend) zum 1.1.2010 (zweitausendZEHN) in Kraft treten soll. Es wird zu prüfen sein, ob eine solche Rückwirkung rechtmäßig ist.

Die Steuer beträgt nach § 5 jährlich 20 % der Bemessungsgrundlage. Damit liegt der Steuersatz am oberen Ende der bislang bekannten Steuersätze. So gilt in München lediglich ein Steuersatz von 9%. Die Zweitwohnungssteuer wird nach § 1 der Chieminger Satzung als Aufwandsteuer erhoben. Es fragt sich, ob der Steuersatz von 20% in einem nachvollziehbaren und gerechten Verhältnis zum Aufwand der Gemeinde Chieming steht - praktisch formuliert: Hat die Gemeinde Chieming mehr als doppelt so viel Aufwand wie die Landeshauptstadt München für die Zweitwohnungsbesitzer?

Weiter: In dem Schreiben der Gemeinde Chieming als die Zweitwohnungsbesitzer vom 10.3.2020 heißt es: "Der Gemeinderat hat sich nach eingehender Diskussion für einen Steuersatz von 20% entschieden. Gründe hierfür sind u.a. die dauerende Wohnungsknappheit und die Schwierigkeiten von Einheimischen, bezahlbaren Wohnraum zu finden." Diese Begründung hat mit Aufwand der Gemeinden nichts zu tun. In die Satzung sind also sachfremde Erwägungen bestimmend eingeflossen.


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