Zweitwohnungsteuer in Chieming am Chiemsee

Rebell @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1583 Tagen) @ Alfred

aber leider nicht auszudrucken.

bei entsprechender Anwendung ist diese zum Ausdrucken möglich
Die bisherige Satzung stammte aus 2005 in fast doppelter Hinsicht rechstwidrig - auch noch 2018 trotz bekanntgewordenen Urteilen und Hinweisen nach alten Satzungen Bescheide erstellt und abkassiert.

Es wird zu prüfen sein, ob eine solche Rückwirkung rechtmäßig ist.

das ist für einen "Fachanwalt" leicht nachweisbar - Widerspruch wäre bestimmt erfolgreich!

Bei belastenden Satzungen ist eine Rückwirkung z.B. möglich, wenn die Rückwirkung dazu dient, eine bislang systemwidrige und potentiell verfassungswidrige Rechtslage neu zu normieren. Das dürfte hier der Fall sein.

Das trifft nicht nur bei Chieming wie bei fast allen bayerischen Satzungen zu!

Eine rückwirkende Erhöhung des Steuersatzes wurde ausgeschlossen.

Auch das trifft zu und deshalb gute Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch so die allgemein gemachten Erfahrungen denn 20 % ist wesentlich überzogen gegen 2015!!

Falsche Frage: Es geht um den Aufwand des Inhabers einer Zweitwohnung und nicht um den Aufwand der Kommune.

... Diese Begründung hat mit Aufwand der Gemeinden nichts zu tun. …

Im Gegenteil die Kommune hätte den Aufwand des Bürgers mit Zweitwohnungen dessen Aufwand zu beweisen. Exakt diese Probleme für die Kommunen liegen im Knackpunkt "Bemessungsgrundlage" das haben inzwischen Gerichte auch so erkannt. Weder Verwaltungsvereinfachung noch Schätzungen sind entlastende Fakten


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