Zweitwohnungsteuer in Chieming am Chiemsee

Rebell @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1351 Tagen) @ Rebell

Im Gegenteil die Kommune hätte den Aufwand des Bürgers mit Zweitwohnungen dessen Aufwand zu beweisen. Exakt diese Probleme für die Kommunen liegen im Knackpunkt "Bemessungsgrundlage" das haben inzwischen Gerichte auch so erkannt. Weder Verwaltungsvereinfachung noch Schätzungen sind entlastende Fakten

dazu sei das Gerichtsurteil BVG. zur Ergänung angeführt:
Auszug aus der Begründung: Ermöglichen Bewertungsregelungen ganz generell keine in Ihrer Relation realitätsnahe Bewertung, rechtfertigt selbst die Vermeidung eines noch so großen Verwaltungsaufwands nicht in Ihrer Vermeidung eines noch so großen Verwaltungsaufwands nicht ihr Verwendung. Auch die geringe Höhe einer Steuer rechtfertigt die Verwendung solcher realitätsfernen Bewertungsregeln nicht!


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