Zweitwohnungsteuer in Chieming am Chiemsee

Alfred @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1484 Tagen) @ OttoF

aber leider nicht auszudrucken.

Die Satzung lässt sich speichern und ausdrucken.

Es wird zu prüfen sein, ob eine solche Rückwirkung rechtmäßig ist.

Bei belastenden Satzungen ist eine Rückwirkung z.B. möglich, wenn die Rückwirkung dazu dient, eine bislang systemwidrige und potentiell verfassungswidrige Rechtslage neu zu normieren. Das dürfte hier der Fall sein. Eine rückwirkende Erhöhung des Steuersatzes wurde ausgeschlossen.


Es fragt sich, ob der Steuersatz von 20% in einem nachvollziehbaren und gerechten Verhältnis zum Aufwand der Gemeinde Chieming steht -... ?

Falsche Frage: Es geht um den Aufwand des Inhabers einer Zweitwohnung und nicht um den Aufwand der Kommune.


... Diese Begründung hat mit Aufwand der Gemeinden nichts zu tun. …

s.o.


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