Vor-Ort-Besichtigung

Rebell @, Mittwoch, 07.10.2020 (vor 1708 Tagen) @ nina777

2011 bekam ich das Elternhaus in Kemberg übertragen per Überlassungsvertrag. Da dieses noch beräumt werden musste und es nicht bewohnbar war, ich aber durch die Pflege meiner Mutter in Sachsen kaum Zeit hatte, dieses zu beräumen und zu renovieren, zieht sich die Sache sehr lange hin.

Es wäre wohl sinnvoll der Kommune - obwohl diese ja vor Ort besser informiert sein sollte wie Sie als Eigentümerin - einer Besichtigung zuzustimmen - allerdings gibt es u.U. danach wieder Diskussionen ob bewohnbar - denn an Bewohnbarkeit kann man allerlei Forderungen oder Zugeständnisse stellen - eine Höhle könnte wohl für manche Menschen auch bewohnbar sein

Ich teilte der Stadt 2016 mit, dass im Haus keiner wohnt und wir das Haus später vermieten bzw. veräußern wollen, aber vorher noch renovieren müssen und sandte das Formular zur Zweitwohnungssteuer zurück.
2017 vermietete ich ein Zimmer, welches bei der EKST-Erklärung angegeben wurde, aber nur zu Einlagerungszwecken genutzt wurde. Der Gemeinde teilte ich dies nicht mit.

ja und schon springt die Gemeinde auf den Abzockezug auf


Da wir über 110 km entfernt wohnen, übernachteten wir 1-2 x monatlich dort. Durch die Renovierungsarbeiten fielen natürlich ab 2018 Strom und Wasserkosten an.

WEnn es ums abzocken geht ist jedes Hilfmittel für die Gemeinde gut genug


Nach nochmaliger Aufforderung der Stadt Kemberg, Angaben zur Zweitwohnungssteuer zu machen, teilte ich der Stadt in diesem Jahr wiederum mit, dass dieses Objekt nicht zu Erholungszwecken dient, sondern unser Aufenthalt nur zum Zwecke der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen ist. Das Haus wurde das letzte Mal 1965 saniert.

Ganz entscheidend ist wohl - kann das Haus bewohnt werden - wenn ja dann ist diese Gemeinde nicht bereit auf die Zwst zu verzichten.

Damit gab sich die Stadt nicht zu frieden. Man drängte mich ständig, einen Besichtigungstermin vor Ort wahrzunehmen und wies darauf hin, dass ich zur Mitwirkungspflicht verpflichtet wäre.


Verwüsten Sie einfach die Wohnung und lassen danach eine Besichtigung zu !


Damit ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen wollte, dokumentierte ich die bereits geleisteten Arbeiten und den IST-Zustand des Gebäudes und wies nochmals darauf hin, dass es sich bei diesem Objekt um eine reine Kapitalanlage handle und nicht zum Zwecke der persönlichen Lebensführung dient.

Reine Kapitalanlage zu beweisen ist oft sehr schwierig besonders in so einem Falle wo kurz vorher ein Besitzübergang stattgefunden hat.

Da man weiterhin auf einen Besichtigungstermin bestand, dokumentierte ich den Renovierungsrückstau mit Zeitstempel durch eine aktuelle Zeitung.

Die Gier der Kommunen ist inzwischen grenzenlos

Man blieb weiterhin der Meinung, man müsse das Objekt besichtigen, „...da man dies immer so machen würde und alle Bungalows und Ferienhäuser besichtigen würde. Außerdem hätte ich Strom und Wasser verbraucht.“


Da ich meine Enkeltochter (schulpflichtig) pflege, in Sachsen selbständig bin und dort ein eigenes Grundstück besitze, ist es mir zeitlich gar nicht möglich in Kemberg, außer zu Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten, zu sein.

Schicken Sie einfach den Schlüssel damit dort auch ohne Ihre Anwesenheit eine Besichtigung möglich sei. Eigentlich müsste die Gemeinde vor Ort wissen ob bewohnt oder nicht bewohnt.

Im Grunde hat der Gesetzgeber den Gemeinden gestattet - aber nicht vorgeschrieben - den Aufwand eines Bürgers mit Zweitwohnung zu besteuern- dazu ist allerdings die Gemeinde in der Regel nicht in der Lage den betriebenen Aufwand zu beweisen und man arbeitet nur noch über rechtlich nicht abgesicherte Satzungen. Um die Bemessungsgrundlagen = Mietpreis- zu begründen müsste die Gemeinde/Stadt diese Mietpreisgestaltung für jedes einzelen Objekt welche zur Zwst zu veranlagen ist über einen amtlich anerkannten ortkundigen allerdings auch fremden Schverständigengutachter festlegen lassen und dafür auch die Honorarkosten für diese bezahlen- Alles andere ist willkürliche praktische Abzocke - welche hoffentlich bald mit Gerichtsentscheidungen eine Änderung erfahren!!


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