Vor-Ort-Besichtigung

nina777, Mittwoch, 07.10.2020 (vor 1269 Tagen) @ Rebell

Vielen Dank für die Antworten.

Mich würde nur interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage ein Besichtigungstermin stattfinden darf und ob ein Zusenden von Bildern nicht als eingehaltene Mitwirkungspflicht zählt.

Leider habe ich noch keinen richtigen Anwalt für Verwaltungsrecht, der spezialisiert auf Zweitwohnungssteuer ist, gefunden.
Falls jemand in Sachsen oder Sachsen-Anhalt einen guten Anwalt kennt, der sich mit Zweitwohnungssteuer spezialisiert hat, würde ich mich freuen, wenn man mir die Anschrift senden könnte. Natürlich geht auch zu Corona-Zeiten ein Anwalt der über die üblichen Medien arbeitet.


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