Vor-Ort-Besichtigung

Kommunalfreund @, Mittwoch, 07.10.2020 (vor 1269 Tagen) @ Rebell

2011 bekam ich das Elternhaus in Kemberg übertragen per Überlassungsvertrag. Da dieses noch beräumt werden musste und es nicht bewohnbar war, ich aber durch die Pflege meiner Mutter in Sachsen kaum Zeit hatte, dieses zu beräumen und zu renovieren, zieht sich die Sache sehr lange hin.

Oh je die Satzung der Stadt Kemberg ist längst mit Entscheidungen vom Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht für ungültig zu erklären. denn


Statt des Betrages nach Abs. 2 gilt als jährlicher Mietaufwand die übliche Miete für solche Wohnungen, die eigengenutzt, ungenutzt, zum vorübergehenden Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Die übliche Miete wird in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. Die bei der Schätzung*) der üblichen Miete maßgebliche Wohnfläche ist im Zweifelsfall die sich nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2346) basierend auf der Wohnflächenberechnung §§ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung i . d. F. der Bekanntmachung vom 12.10.1990 (BGBl. I S. 2178), geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 13.07.1992 (BGBl. I S. 1250), ergebende
Wohnfläche.
Bei einer Klage mit einem entsprechenden Fachanwalt für Verwaltungsreicht - nicht einfach einen Wald und Wiesenanwalt nehmen - ist über einen entsprechenden formulierten Widerspruch eine Klage - wenn es sein muss bis zum BverwG. erfolgreich.


4. Ist auch die übliche Miete nicht zu ermitteln, treten an deren Stelle 8 v.H. des gemeinen Wertes.
Dieser Absatz ist wohl absurd -denn das wäre wohl eine Vermögensabgabe und noch - so lange die SPD nicht alleine regiert - ist diese eigentlich nicht möglich!!

*) geschätzt ist nicht gewogen - nur bei oder von Betrügern wird eine Schätzung als ausweglose Besteuerung möglich.
Die STadt beweist hier keinesfalls den Aufwand den ein Bürger mit Zweitwohnung betreibt-
Mur weil die Betroffenen sich scheuen zu klagen ist bundesweit der Unfug zwst gängige Praxis!!


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