ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden
Kurzzusammenfassung:
ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden - zahlt jeder anteilig die Hälfte der ZWS= JahresKaltmiete*10% oder muss dann jeder ZWS = Jahreskaltmiete*10% zahlen, also das Ehepaar in Summe 2* Jahreskaltmiete*10%
Hi zusammen,
tolle Einträge hier! Ich hab mich bis 2016 durchgelesen, nur keinen Fall gefunden, der meine Frage ganz konkret beantworten würde (aber vieles anderes Interessantes). Daher würde ich mich freuen, wenn mir evtl. jemand hier antworten könnte.
Meine Frau und ich haben eine Mietwohnung in Berlin und nun ein Haus in einer Gemeinde in Brandenburg gekauft (dort gibt es auch eine ZWS; die Gemeinde möchte ich nicht nennen).
Jetzt überlege ich, wie wir ggf. die Steuern optimieren können.
Grundsätzlich haben wir Freunde und den Mittelpunkt in Berlin, werden aber, insbesondere mit Home Office/Corona, auch viel auf dem Land in der Natur sein, d.h. schon 50/50. Gerade die nächsten 2 Jahre ohne Kinder liegt es dabei gefühlt in unserem Ermessen, wie wir unseren Lebensmittelpunkt setzen.
Frage 1
Gehen wir mal davon aus, dass wir beide den Hauptwohnsitz in Berlin haben.
Gehen wir weiter davon aus, dass wir uns mit der Gemeinde auf eine fiktive Kaltmiete von 1000€ einigen, um die ZWS zu berechnen. Dies ergibt dann bspw. 1000*12*10% = 1.200 Euro jährlich.
- Ist es korrekt, dass wenn (a) nur ein Partner den Nebenwohnsitz meldet, dieser die Summe von 1.200 Euro ZWS zahlt? Und ist es dann korrekt dass wenn (b) beide Partner den Nebenwohnsitz melden, die Steuer anteilig gezahlt wird (d.h. auf jeden entfallen 600 Euro ZWS, in Summe dann halt 1.200 Euro)?
Nach meinem Verständnis sollte das so sein, die Steuer sollte ja nicht doppelt gezählt werden dürfen - ich konnte hierzu jedoch leider keine Infos finden.
Frage 2
Gehen wir von einem umgekehrten Szenario wie in Frage 1 aus: Beide Hauptwohnsitz in Brandenburg - einer von uns oder beide mit Zweitwohnsitz in Berlin. Auch dann sollte die ZWS der Berliner Wohnung bei zwei Personen, die auf die Wohnung gemeldet sind, nicht doppelt so hoch sein, oder? (jeder zahlt seine ZWS also auch wie unter Frage 1 nur anteilig für seine 'Hälfte' der Mietwohnung). Ist diese Annahme korrekt? Habt ihr hierzu ggf. gute Links mit Unterlagen zu dem Thema, falls das komplexer ist?
Frage 3
Angenommen wir melden den Hauptwohnsitz in Brandenburg und nur meine Frau in Berlin - dann könnte Sie unsere Mietwohnung ggf. als Berufsbedingte Wohnung deklarieren. Es könnte schon sein, dass sie 1-2 Tage die Woche im Büro arbeiten muss, wofür die Wohnung sehr praktisch ist. Vermutlich reicht das nicht, um die ZWS als doppelte Haushaltsführung zu sparen, oder? Wisst ihr noch gute Seiten, wo diese spezifische Thematik behandelt wird? (außer die Standardeinträge/Blogs, die man so über google findet)
Gerade für Frage 1/2 würde ich mich über eine Rückmeldung freuen, ob das Verständnis hier so richtig ist!
VG
Freddy
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freddyfreddy,
08.04.2021
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- ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Nebenwohnung melden - Alfred, 11.04.2021
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- ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden - René, 11.04.2021
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