ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden

René ⌂ @, Sonntag, 11.04.2021 (vor 1355 Tagen) @ Rebell

Moin,

In der Regel wird der Inhaber (Mieter oder Eigentümer) besteuert.

Weder noch. Der, der die Wohnung inne hat. Das ist häufig einer der beiden, muss aber nicht so sein.

angenommen der Mietvertrag lautet auf den Ehepartner dann zahlt dieser die Zwst.

Auch das ist Quatsch. Häufig hat die Person die Wohnung inne, die im Mietvertrag steht. Es muss aber nicht so sein. Du darfst Wohnungen anmieten, in die du nicht einziehst.

angenommen für das Haus ist die Ehepartnerin als Eigentümerin eingetragen zahlt diese die Zwst.

Wenn sie die Wohnung gemäß §17 Abs. 1 BMG eingezogen sind. Vermutlich ist sie es. Aber abhängig von der Kommune, wie sie es definiert.

Wichtig: wer im Mietvertrag steht und auch wer im Grundbuch steht ist der Empfänger eines Steuerbescheides

Nein. Wer die Wohnung inne hat.

Mit dem Home-Office/Corona wird die ganze Sache wohlkünftig sehr interessant- denn das würde berufsbedingte Nutzung bedeuten - bei berufbedingtem Innehaben ist eine Zwst rechtlich anfechtbar.

Ich bin spektisch, dass durch Corona eine aus privaten Gründen gehaltene Nebenwohnung wegen HomeOffice-Pflicht plötzlich berufsbedingt gehalten wird. Aber vermutlich müsste diese Streitfrage durch die Gerichte.

Aufgepasst bei einer Rechtsberatung nicht den falschen Anwalt -kontaktieren- denn die Zwst ist nichts für einen Steueranwalt - es ist eben SAche im Verwaltungsrecht!!

Ich weiß, dass ihr immer gerne Anwälte und euren Verein vermittelt - und ja, es ist Verwaltungsrecht. Aber was hat diese Antwort mit der Frage zu tun?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion