ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden

René ⌂ @, Freitag, 09.04.2021 (vor 1357 Tagen) @ freddyfreddy

Die Antworten von Rebell bitte immer mit der nötigen Vorsicht genießen.

Meine Frau und ich haben eine Mietwohnung in Berlin und nun ein Haus in einer Gemeinde in Brandenburg gekauft (dort gibt es auch eine ZWS; die Gemeinde möchte ich nicht nennen).

Dein Hauptwohnung interessiert in der Regel nicht die Bohne. Wo aber deine Nebenwohnung liegt durchaus. Denn die Steuer wird auf Basis der kommunalen Satzung erlassen - da da hat jede Kommune ihren Spielraum.

Jetzt überlege ich, wie wir ggf. die Steuern optimieren können.
Grundsätzlich haben wir Freunde und den Mittelpunkt in Berlin, werden aber, insbesondere mit Home Office/Corona, auch viel auf dem Land in der Natur sein, d.h. schon 50/50.

Gemäß §22 Abs. 1 BMG

Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.

Wenn die "vorwiegend benutzte Wohnung der Familie" (also nicht der einzelnen Person) an einem Ort liegt, ist da die Hauptwohnung. Ihr prognostiziert in die Zukunft, diese Prognose kann von der eintretenden Realität abweichen.

Frage 1
Gehen wir mal davon aus, dass wir beide den Hauptwohnsitz in Berlin haben.
Gehen wir weiter davon aus, dass wir uns mit der Gemeinde auf eine fiktive Kaltmiete von 1000€ einigen, um die ZWS zu berechnen. Dies ergibt dann bspw. 1000*12*10% = 1.200 Euro jährlich.
- Ist es korrekt, dass wenn (a) nur ein Partner den Nebenwohnsitz meldet, dieser die Summe von 1.200 Euro ZWS zahlt?

Was macht der zweite? In der Regel (abhängig von der Kommune) wird die Anzahl der Personen in der Wohnung gezählt und ein Wohnanteil ermittelt (entweder geteilt - oder bei WGs unter Berücksichtigung der Zimmergrößen). Wenn du alleine wohnst, die volle Summe.

Und ist es dann korrekt dass wenn (b) beide Partner den Nebenwohnsitz melden, die Steuer
anteilig gezahlt wird (d.h. auf jeden entfallen 600 Euro ZWS, in Summe dann halt 1.200 Euro)?

Ja. Ebenso wenn die Familie keine vorwiegend benutzte Wohnung hat und einer dort die Hauptwohnung hat.

Frage 2
Gehen wir von einem umgekehrten Szenario wie in Frage 1 aus: Beide Hauptwohnsitz in Brandenburg - einer von uns oder beide mit Zweitwohnsitz in Berlin. Auch dann sollte die ZWS der Berliner Wohnung bei zwei Personen, die auf die Wohnung gemeldet sind, nicht doppelt so hoch sein, oder? (jeder zahlt seine ZWS also auch wie unter Frage 1 nur anteilig für seine 'Hälfte' der Mietwohnung). Ist diese Annahme korrekt? Habt ihr hierzu ggf. gute Links mit Unterlagen zu dem Thema, falls das komplexer ist?

Ja. Siehe meine Seite zur Berechnung.

Frage 3
Angenommen wir melden den Hauptwohnsitz in Brandenburg und nur meine Frau in Berlin - dann könnte Sie unsere Mietwohnung ggf. als Berufsbedingte Wohnung deklarieren. Es könnte schon sein, dass sie 1-2 Tage die Woche im Büro arbeiten muss, wofür die Wohnung sehr praktisch ist. Vermutlich reicht das nicht, um die ZWS als doppelte Haushaltsführung zu sparen, oder? Wisst ihr noch gute Seiten, wo diese spezifische Thematik behandelt wird? (außer die Standardeinträge/Blogs, die man so über google findet)

Wenn ihr eure vorwiegend benutzte Wohnung in Brandenburg habt und deine Frau berufsbedingt in Berlin sich aufhält und sie deshalb die Wohnung innehat, so könnte es unter das Kapitel der doppelten Haushaltsführung fallen - und zu diesen Mehrkosten zählt auch die ZWS, die dann von der Steuer abgesetzt werden kann. Ob die Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung erfüllt sind, ist aber nicht mehr Thema dieser Seite (wenn sie dies alleine unterhält, könnte es bspw. Fragen zur Größe und Angemessenheit der Wohnung gehen)

Wenn die Wohnung zur Einkommenserzielung für die Familie gehalten wird, könnte aber auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2005 (siehe Grundatzurteile) greifen:

Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Aber auch hier könnte es schwierig werden, dies plausibel darzulegen (Ihr habt vorher gemeinsam gewohnt, ihr zieht beide plötzlich aus - und einer nutzt es noch beruflich)


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