ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden
Super, danke für die schnelle Rückmeldung! Kurze Nachfrage:
Du schreibst, der im Grundbuch eingetragene zahlt die ZWS. Wir sind aber als Ehepaar beide im Grundbuch eingetragen .
Rene hat schon auch erläutert- und dabei auch auf die Satzung verwiesen - es wäre immer gut entweder den Ort oder auszugsweise die Satzung zitieren-
Auf alle Fälle ist oft entscheidend wer eben im Grundbuch eingetragen ist- in Bayern z.B. gibt es die Geringverdienerregelung -was eben auch erstrebenswert wäre Bundesweit zu regeln.- Wenn eben z.B der Ehepartner im Grundbuch eingetragen ist welcher im Einkommen unter der Geringverdienergrenze liegt ist dieser nach einem Antragsverfahren von der Zwst befreit - auch dann noch wenn der Partner(in) 200 000 € Einommen hätte. Folglich wer dieses nicht kennt und die Falle tappt ist halt dran!
Wenn wir uns nun beide auch den Zweitwohnsitz dort melden, zahlen wir ja beide ZWS, oder? Und ist dann die Annahme richtig, dass jeder nur die Hälfte der ZWS zahlt, die gemäß Kaltmiete fällig wird? Also Berechnung ähnlich wie bspw. bei einer WG?
Also Satzung prüfen und entsprechend entscheiden- Fehler können teuer bezahlt werden.
Von ganz entscheidender Bedeutung ist eben die Satzung, es sind sehr viele Satzungen rechtswidrig- der Knackpunkt ist eben die Bemessungsgrundlage- denn der Gesetzgeber hat die Möglichkeit erlaubt den Aufwand den ein Inhaber einer Zweitwohnung betreibt zu besteuern - nicht jedoch empfohlen und auch nicht vorgeschrieben - es ist und bleibt Sache der kommunalen Selbstverwaltung und dazu noch Länderspezifisch. Vom Bund her gibt es keine Zweitwohnungssteuergesetze!
Den Aufwand müsste die Kommune nachweisen- mit einem Mietspiegel nur bei gemieteter Zweitwohnung rechtlich m-öglich -nicht jedoch bei eigengenutzem Eigentum, dazu ist es nicht möglich einen Mietspiegel zu erstellen!! ES bleibt der Unfug Schäätzung - und bei Steuern sind Schätzungen nur bei Betrügern - schlechter nicht nachvollziebaren Nachweisen - oder bei Verdacht auf Steuerhinterziehung -aber generell sind Steuergesetze wo nur geschätzt wird nicht nachvollziebar.
Der Einfallsreichtum von Kommunen ist grenzenlos - doch scheut die Mehrheit zu widersprechen und damit sind jährlich tausende Bescheide rechtswidrig - denn die vielen Satzungen müssten ungültig erklärt werden. Dazu müssten noch mehr Widersprüche und Verfahren beim BverwG oder BverfG zur Entscheidung vorgelegt werden.
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freddyfreddy,
08.04.2021
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Rebell,
09.04.2021
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freddyfreddy,
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Rebell,
10.04.2021
- ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Nebenwohnung melden - Alfred, 11.04.2021
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- ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden - René, 11.04.2021
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freddyfreddy,
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René,
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- ZWS Brandenburg wenn beide Ehepartner Zweitwohnsitz melden - freddyfreddy, 10.04.2021
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Rebell,
09.04.2021