Verbot von Nebenwohnungen

Rebell @, Samstag, 19.06.2021 (vor 1400 Tagen) @ René

In der bayrischen Kommune Garmisch-Partenkirchen (und sicher nicht nur da) läuft immer mal wieder eine Debatte" wie die Zahl der Zweitwohnungen reduziert werden kann, damit bspw. mehr Wohnungen für eigentliche Einwohner zur Verfügung stehen.

So stellte die örtliche CSU beispielsweise 2019 die Debatte auf die Tagesordnung des Marktgemeinderats, wie im Kontext des Zweckentfremdungsgesetz "die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen" gesichert bleibt. In der Sache sicherlich hilfreich - und für eine CxU-Partei eher ungewöhnlich. In dieser Debatte brachte dann die SPD folgenden Antrag ein:

Oh lieber Rene, wenn Du diese Haltung der CSU-Partei als eher ungewöhnlich hältst, dann kann ich nur behaupten - Du bist über die CSU- Kapriolen ganz schlecht informiert.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit mit einer Satzung die Nutzung als Zweitwohnung künftig unter eine Genehmigungspflicht gestellt werden kann und wird gebeten, dem Gemeinderat möglichst zeitnah das Prüfungsergebnis vorzulegen.

Auch die Bürgermeisterin Frau Koch hat sich schon mal geäußert-"man sollte an Wochenenden ein Fahrverbot nicht ausschließen- um den inzwischen überbordenden Übertourismus in Griff zu bekommen"

So wurde es auch - wenn auch mit anderen Worten - beschlossen:

Wie kann es denn auch anders sein?

Eine Genehmigungspflicht impliziert, dass diese Anträge auch abgelehnt werden können - und das käme einen Verbot gleich. Zwar ist es nur ein Prüfauftrag, dennoch halte ich solche Überlegungen für Zweifelhaft. Und vermutlich nur, weil einige die Begriffe Ferienwohnung und Zweitwohnung nicht unterscheiden können.

Das Zweckentfremdungsgesetz ist ein gutes Werkzeug, damit Wohnraum Wohnraum bleibt. Und sich da nicht nicht Arztpraxen oder Anwaltskanzleien einnisten. Oder auch Ferienwohnungen. Ob ich eine Wohnung aber als Haupt- oder Nebenwohnung nutze, ändert nichts an der baurechtlichen Nutzung - es ist und bleibt eine Wohnung. Ich werde mittels Gesetz niemand an einer Nebenwohnung hindern können - das würde auch dem Ansinnen des Bundesmeldegesetzes zuwiderlaufen, was ja explizit vorsieht, dass eine Person mehrere Wohnungen beziehen darf und nur eine davon die Hauptwohnung werden kann.

Sowohl bayerische Bürgermeister und Landräten ist die gesetzliche Lage bezüglich Baunutzungsverordnung ausreichend bekannt durch übermittelte Hinweise, denn für alle bayerischen Zweitwohnungssteuersatzungen muss wieder gelten: Alle sind rechtswidrig denn in diesen wird bei nachgewiesener vertraglicher Vermietung über eine Agentur - je nach vereinbarter Vermietung bzw. eingeschränkter Eigennutzung die Zweitwohnungssteuer entsprechende ermäßigt. Bei all diesen Vertragsgestaltungen ist trotzdem eine genehmigte Nutzungsänderung Voraussetzung - ohne diese ist es rechrtwidrig und die Satzung müsste über eine NKK- gekippt werden.

Was würde so ein Genehmigungsvorbehalt bedeuten?

Betrug und Verstoß gegen das Grundgesetz!

Allein diese Gedanken halte ich für politisch absurd bzw. verfassungswidrig.

Kein Problem in Bayern, es wird doch widerholt bestätigt- Betrügereien von und mit der CSU- wird es auch nach Söders "TransparenzVersprechung" weiterhin ohne große Verhaltensänderungen wohl immer auch nach der Wahl nicht ausbleiben

Es gibt inzwischen auch in Bayern - allerdings nur von ganz wenigen Kommunen die Erkenntnis, dass man nun über 50 Jahre vollkommen falsche Strategie gefahren ist ein kleines Beispiel sei eben Nesselwang, dort wurde ein Baugebiet ausgewiesen und der Grunderwerb war nur möglich in Verbindung mit der Verpflichtung für mindestens 15 Jahre als Nutzung mit unuterbrochenem Erstwohnsitz! WEr früher - aus welchen Gründen auch immer -dem ist natariell beurkundet welchen Betrag er bei frühzeitiger Aufgabe des Erstwohnsitz an die Kommune zu zahlen - zusätzlich ist auch ein Vorkaufsrecht einräumbar.
Alle bayerischen Kommunen hatten die ganze WElt eingeladen in bayerische Tourisorten in Immobilien zu investieren und nun merkt man welche Dummheiten man begangen hat und möchte nun verfassungswidrig und rechtswidrig diese Investoren entweder abmelken oder vertreiben.
WArum das wohl sich so entwickelt?
Die Betroffenen scheuen sich einen Widerspruch oder erst REcht eine Klage zu erheben und das beflügelt eben diese unseriösen Machenschaften zwischen Nordsee u Königsee


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