Verbot von Nebenwohnungen

René ⌂ @, Samstag, 19.06.2021 (vor 1287 Tagen) @ Rebell

Oh lieber Rene, wenn Du diese Haltung der CSU-Partei als eher ungewöhnlich hältst, dann kann ich nur behaupten - Du bist über die CSU- Kapriolen ganz schlecht informiert.

Wo bin ich schlecht informiert? Letztendlich tut das auch hier nichts zur Sache.

Auch die Bürgermeisterin Frau Koch hat sich schon mal geäußert-"man sollte an Wochenenden ein Fahrverbot nicht ausschließen- um den inzwischen überbordenden Übertourismus in Griff zu bekommen"

Fahrverbot - Anlieger frei - nur Sa/So. Die StVO ermöglicht so eine Idee, um zumindest Wohngebiete zu entlasten. Bedarf natürlich der Kontrolle.

dort wurde ein Baugebiet ausgewiesen und der Grunderwerb war nur möglich in Verbindung mit der Verpflichtung für mindestens 15 Jahre als Nutzung mit ununterbrochenem Erstwohnsitz!

Das ist allerdings eine völlig andere Debatte. Da geht es nicht um ein Verbot für ein Gebiet, sondern ein Verkäufer (hier die Kommune) legt eine ganz konkrete Auflage für den Verkauf fest. Kann man nun stehen, wie man will, aber ich sehe da keine grundsätzlichen Probleme.

Viel mehr eines der Angemessenheit, dass sich Lebenssituationen ändern können, die kein Käufer heute genau prognostizieren kann. Neue Arbeit, Scheidung, Kinder aus dem Haus etc. Nun wird eine Strafgebühr mit in den Kaufvertrag geschrieben, sozusagen eine "Rauskauf-Option" der Klausel.


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