Verbot von Nebenwohnungen
Oh lieber Rene, wenn Du diese Haltung der CSU-Partei als eher ungewöhnlich hältst, dann kann ich nur behaupten - Du bist über die CSU- Kapriolen ganz schlecht informiert.
Bei den großen Regierungsparteien ist eigentlich wenig Unterschied in Sache Ehrlichkeit anzutreffen - nur der Bürger -der auch Wähler ist scheint das bisher nicht zu kapieren-
Beispielhafte Verhaltensweise: CDU beantragt mit Antrag zur Zweitwohnungssteuer Privileg für auswärtige Mandatsträger - BBB: Will Bonner CDU Verstoß gegen Meldegesetz steuerlich begünstigen?
Verfasst am 06. März 2020. Veröffentlicht in Aktuelles
Für die Ratssitzung am 26. März haben die Bonner CDU-Stadtratsfraktion und deren Vorsitzender Dr. Gilles beantragt (Vgl. Anlage DS 200140), „dass ein/e amtierende/r Mandatsträger/in in einer anderen Gemeinde, der/die bei Anmeldung des Erstwohnsitzes in Bonn Kraft Gesetzes das Mandat verlieren würde (Ratsmitglieder, Mitglieder des Rates, Sachkundige Bürger), von der Zweitwohnungssteuer befreit wird.“ Ein Mandatsträger solle nicht vor die Entscheidung zwischen Zweitwohnungssteuer oder Mandatsverlust kraft Gesetzes gestellt werden, so die aus Sicht des BBB geradezu abenteuerliche Begründung der CDU.
Denn diese Begründung des CDU-Antrags unterstellt, dass der Mandatsträger nicht mehr vorwiegend die Wohnung in der Gemeinde nutzt, in der er sein Mandat ausübt, sondern sich ganz überwiegend in Bonn aufhält. Dann ist aber die Anmeldung einer Zweitwohnung in Bonn ein Verstoß gegen § 21 (2) des Bundesmeldegesetzes (BMG). Mit diesem rechtswidrigen Verhalten soll der kraft Gesetzes drohende Mandatsverlust umgangen werden: Denn der, der abweichend von den Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes seinen Hauptwohnsitz nicht mehr durchgängig im Wahlgebiet hat, verliert damit sein Mandat.
In den Fällen, in denen in Bonn tatsächlich nur ein zweiter Wohnsitz begründet ist, übersieht die CDU weiter, dass ein Mandatsträger aus einer fremden Gemeinde keinerlei Anspruch auf eine Vorzugsbehandlung gegenüber einem Normal-Bürger hat. Denn beide sollen durch die Zweitwohnungssteuer an den Kosten der Bonner Infrastruktur beteiligt werden, die sie bei Nutzung ihrer Zweitwohnung verursachen.
Dazu sagt BBB-Fraktionsvorsitzender Marcel Schmitt: „Ob diesem Antrag Eigeninteresse von CDU-Lokalpolitikern oder schlicht Missachtung der geltenden Rechtslage zugrunde liegt, vermögen wir nicht zu beurteilen. Würde diese Initiative im Rat beschlossen, müsste der Oberbürgermeister den Beschluss beanstanden, denn mit der von Dr. Gilles und der Bonner CDU gewollten Regelung soll erkennbar einem Meldevergehen und einem möglichen Mandatsbetrug Vorschub geleistet werden. Ganz abgesehen von der erkennbaren Rechtswidrigkeit des CDU-Antrages ist deren Anliegen, Politiker durch Erlass der Zweitwohnungssteuer zu begünstigen, ein Schlag ins Gesicht all derer Bürger, die in derselben Lebenssituation im Gegensatz zu Mandatsträgern keine Privilegien erhalten sollen. Das fördert nur weiter Politik- und Politikerverdrossenheit.“
Wie kann es denn auch anders sein? Schon der Vorschlag der CDU bestätigt wie Mandatsträger sich mit Privilegien schützen möchten
Betrug und Verstoß gegen das Grundgesetz!
Allein diese Gedanken halte ich für politisch absurd bzw. verfassungswidrig.
Kein Problem in Bayern, es wird doch widerholt bestätigt- Betrügereien von und mit der CSU- wird es auch nach Söders "TransparenzVersprechung" weiterhin ohne große Verhaltensänderungen wohl immer auch nach der Wahl nicht ausbleiben
Von der CDU ist nicht viel ehrlicheres zu erwarten - von der SPD ist auch nicht viel zu erwarten.
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Alfred,
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René,
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Rebell,
19.06.2021