Verbot von Nebenwohnungen
Wo bin ich schlecht informiert? Letztendlich tut das auch hier nichts zur Sache.
Im Jahr 1980 hat man in Bayern den Kommunen verboten eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, dafür erhielten diese Kommunen einen Finanzausgleich bzw. es wurden die Nebenwohnsitze mit den ''Erstwohnsitzen" gleich gestellt- ! Exakt deshalb haben diese Kommunen sogar Käufer angeworben -hier sind Käufer willkommen - die Grundstückspreise in die Höhe getrieben je stärker die Nachfrage um so stärker auch die Wirtschaft vor Ort samt Tourismus angekurbelt im Wettbewerb zu andern Bundeländern
Diese Vorgehensweise war wohl nicht nachhaltig genug - denn Grund und Boden lässt sich nicht vermehren- inzwischen ist man zwangsläufig an die Grenzen gestoßen.
Von den Kommunalverbänden kam die Forderung - Verbot aufzuheben allerdings unter der Beibehaltung dieser Zuwendungen - um den Kommunen zusätzlich Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer zu ermöglichen.
Exakt das war über viele Jahre (ab 2005) so der Fall von Doppelstrategie wo eben diese Zuwendungen im KFAG sogar teilweise höher waren als die Einnahamen aus der Zweitwohnungssteuer. Abgesehen vom Ärger und dem hohen Verwaltungsaufwand- Dazu waren auch jene Kommunen welche keine ZwSt erhoben im Nachteil wegen Abmeldung des Erstwohnsitz bzw. dort wo eben ZwSt fällig sich anzumelden.
dort wurde ein Baugebiet ausgewiesen und der Grunderwerb war nur möglich in Verbindung mit der Verpflichtung für mindestens 15 Jahre als Nutzung mit ununterbrochenem Erstwohnsitz!
Im benachbarten Tirol konnte man eben keine Immobilie erwerben, wenn nicht als Erstwohnsitz genutzt wird. Hier hat man eine sparsame Grundstückspolitik betrieben- dort sind heute noch erschwingliche Grundsückspreise vor Ort dem Einkommen und der Kaufkraft vor Ort angepasst.
Das ist allerdings eine völlig andere Debatte. Da geht es nicht um ein Verbot für ein Gebiet, sondern ein Verkäufer (hier die Kommune) legt eine ganz konkrete Auflage für den Verkauf fest. Kann man nun stehen, wie man will, aber ich sehe da keine grundsätzlichen Probleme.
Doch die Überteuerungen hätte man schon vor 50 Jahren eindämmen können wo eben noch genügend bebaubare Grudstücke nicht an Hinz und Kunz aus allen Regionen zu verkaufen. Auf der Insel Sylt hat man eben ähnlich oder noch schlimmere Fehler gmacht.
Viel mehr eines der Angemessenheit, dass sich Lebenssituationen ändern können, die kein Käufer heute genau prognostizieren kann. Neue Arbeit, Scheidung, Kinder aus dem Haus etc. Nun wird eine Strafgebühr mit in den Kaufvertrag geschrieben, sozusagen eine "Rauskauf-Option" der Klausel.
Mit dieser Regelung sind auf alle Fälle Spekulanten abgehalten- da die Grundstückspreise sehr moderat und deshalb im Grunde fast ausschließlich june Familien hier bevorzugt worden sind. "Die angesetzte Strafgebühr" war sehr moderat - !!!
Mit Sicherheit wird auch hier die eine oder andere Spekulation möglich sein- aber es bleibt sehr moderat!!
Zum Vorwurf an die CSU- man hätte jenen Kommunen klipp und klar sagen müssen im Jahr 2004, dass ab 2005 entweder weiterhin die Aufrechterhaltung der Zuwendungen im KFAG als Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze oder die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu erlauben bzw. das Verbot aufzuheben- ABER nicht Beides zu gestatten.
Es gab keine Emfehlung - nur eine Erlaubnis -
´So eine Doppelstrategie ist in keinem anderen Bundesland anzutreffen.
Schließlich sind eigentlich alle Kommunen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben bisher nicht in der Lage die Bemessungsgrundlage tranparez und rechtsicher nachzuweisen und es wird noch viele Gerichtsentscheidungen erforderlich machen - es ist eben Willkür!
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