Zweitwohnsitzsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift

Kommunalfreund @, Freitag, 09.07.2021 (vor 1268 Tagen) @ Sponti

Ich habe 2014 das zweite Haus (in einem anderen Ort) meiner Eltern gekauft. Aufgrund einer temporären (damals noch nicht absehbar) Betreuungssituation und privatem Ärger mit der Partnerin habe ich mich bei meinen Eltern wohnhaft gemeldet und habe dort über das Jahr 2015 bis Anfang 2016 auch mehr oder minder gewohnt, ohne jedwede Mietzahlung.

Es kommt wohl auf den Ort und deren Satzung an- Wie ist der Name des Ortes?

Das gekaufte Haus war und ist bis heute in meinem Eigentum, meine Partnerin (wir beide sind nicht verheiratet)hat damals weiter dort gewohnt und wohnt mir mir zusammen (ich wieder seit 2016) bis heute dort.

???hat die Partnerin auch Miete bezahlt ???

Es wäre auch interessant zu erfahren wie der zweite Ort heißt ?

Ich habe es dann versäumt, mich zurückzumelden in dem Ort, wo mein Haus steht. Nun kam vor ein paar Tagen die Aufforderung zur Steuererklärung.

Falsche Wohnsitzanmeldungen können doch korrigiert werden?

Meine Frage ist, kann man diese Steuer umgehen, wie sähe die Argumentation gegenüber der Stadt aus?

Das kommt eben darauf an ob in beiden Orten (Stadt) eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird.

Habe ich mich unwissentlich strafbar gemacht mit der nicht-Rückmeldung?

Deswegen ist noch niemand im Gefängnis gelandet- Die meisten Kommunen versuchen mit der Zweitwohnungssteuer möglichst viel Erstwohnsitzanmeldungen zu erreichen wegen dem Kommunalen Finanzausgleich - oder einfach solche Bürger abzuzocken, dazu auch noch oft mit unseriösen rechtswidrigen Satzungen - denn GEld stinkt nicht egal wo und wie es eingenommen werden kann


Vielen Dank im Voraus für das Lesen meines Problems!

Mit besten Grüßen

Also mal diese neuen Fragen evenntuell beantworten !


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