Zweitwohnungsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift

Alfred @, Montag, 12.07.2021 (vor 1264 Tagen) @ Sponti

Melderecht:
Unterlassene Meldung = Ordnungswidrigkeit = mögliches Bußgeld bis 1.000 €

Zweitwohnungssteuer:
Da sollte die Entscheidung des BVerwG (Urteil vom 13.05.2009 – 9 C 7.08) helfen.
„Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung darf der Satzungsgeber die Zweitwohnungssteuerpflicht auch ohne Rücksicht auf die einzelnen Umstände der Wohnungsnutzung von den melderechtlichen Erklärungen des Steuerpflichtigen abhängig machen. Denn es ist davon auszugehen, dass das allgemeine Wohnbedürfnis in der Regel in der als Hauptwohnung gemeldeten Wohnung gedeckt wird und die Innehabung der als Nebenwohnung gemeldeten Wohnung daher einen zusätzlichen Aufwand darstellt. Bundesrecht ist nur dann verletzt, wenn selbst nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht maßgebend sind. So darf mangels eines tatsächlichen Aufwands etwa der Einwand nicht irrelevant sein, die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung sei tatsächlich aufgegeben worden oder werde als Hauptwohnung genutzt. Es muss also im Einzelfall bei nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen auf die tatsächliche Wohnsituation ankommen.“


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