Zweitwohnungsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift

Kommunalfreund @, Freitag, 16.07.2021 (vor 1260 Tagen) @ Sponti

- bei meinen Eltern abmelde (aktuell einziger Wohnsitz, Nebenwohnung soll ja laut Erklärung mein eigenes Haus sein aufgrund des Grundbuchs, da Eigentümer)

Alles schön und gut. jene Kommunen welche sich nicht scheuten mit hohem Aufwand eine Zweitwohnungssteuer zu verlangen werden eben weder auf die Steuereinnahmen noch auf den Kommunalen Finazausgleich verzichten
Die Einnahmen im KFAG sind ohne Verwaltungsaufwand wesentlich höher als die Zweitwohnungssteuer je einbringen kann

- versuche, die Abmeldung rückzudatieren auf 2016,

Damit beginnt auch für die Gemeinde das Problem - bei Zustimmung kann eben auch nicht rückwirkend die Einnahme im KFAG generiert werden und eben wegen dem fehlenden KFAG bei den Inhabern mit Zweitwohnsitz hat man ja das Instrument Zweitwohnungssteuer für rechtlich zulässig in die Welt gesetzt -

Der Grundbegriff bei den Satzungen " Den Aufwand zu besteuern ist längst nicht mehr treffend formuliert es ist eine Lüge- denn nachdem es bei Banken keine Zinsen mehr gibt ist eben die Zweitwohnimmobilie eine Kapitalanlage mit relativ hoher sicherer REndite- folglich auch kein Aufwand den eine Kommune eigentlich gar nich nachweisen kann- weder über Mietspiegel , denn für eigengenutzte Immobilie kann kein Mietspiegel erstellt werden


- dann die Erklärung abschicke? (ich bin mir nicht sicher was ich dort notieren soll)


Es fehlt nun eine Grundsatzentscheidung - alles andere ist willkürliche ????????????????!!


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