Zweitwohnungsteuer- Eigenes Haus, Wohnsitz Elternanschrift
Danke für den Gesetzestext!
Wenn ich es (nach 20x lesen ) richtig verstehe, kommt es bei der Erhebung der Steuer zwar auf den Meldestatus an. Wenn dieser aber nicht richtig ist (in meinem Fall Versäumnis der Abmeldung bei meinen Eltern und Rückanmeldung in meinem Haus) muss auf die richtigen Meldeverhältnisse seitens der Stadt eingegangen werden.
Ich frage mich, wie ich vorgehen muss: Ist es richtig, wenn ich mich
- bei meinen Eltern abmelde (aktuell einziger Wohnsitz, Nebenwohnung soll ja laut Erklärung mein eigenes Haus sein aufgrund des Grundbuchs, da Eigentümer)
- versuche, die Abmeldung rückzudatieren auf 2016, als ich tatsächlich wieder mit meiner Partnerin zusammengelebt habe im eigenen Haus (hier ggf. Zeugen? und/oder Versicherung an Eides statt?) Ist dann noch eine Melderegisterkorrektur notwendig oder macht das Amt dies?
- dann die Erklärung abschicke? (ich bin mir nicht sicher was ich dort notieren soll)
Vielen Dank für eure Hilfe!!
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Sponti,
08.07.2021
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Kommunalfreund,
09.07.2021
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