ZWS Höhe am Mietspiegel berechnet trotz Angabe Nettomiete?
Nach der Satzung wäre das richtig.
§ 4 Abs. 5: Für Wohnungen, die im Eigentum der/des Steuerpflichtigen stehen, der/dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, oder ungenutzt sind, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen, welche sich aus dem Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main ergibt. Maßgebend ist der zu Beginn des Besteuerungszeitraumes gültige
Mietspiegel.
Findet sich so oder so ähnlich in zahlreichen Satzungen. Wenn, müsste man grundsätzlich gegen diesen Passus vorgehen - Argument: nur der tatsächliche Aufwand darf besteuert werden. Ob man damit durchkommt und wie weit man gehen muss, kann ich nicht beurteilen. Lässt sich ggf. aus höchstrichterlichen Urteilen ableiten.
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Georgia,
12.09.2021
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Alfred,
12.09.2021
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Rebell,
13.09.2021
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Alfred,
12.09.2021