ZWS Höhe am Mietspiegel berechnet trotz Angabe Nettomiete?

Rebell @, Montag, 13.09.2021 (vor 1201 Tagen) @ Georgia

Als ich mich in die Thematik eingelesen hatte, habe ich das so verstanden, dass der Betrag 10% der Nettomiete sei, ausser man könne die Nettomiete nicht definieren (wg. Eigentum oder weil man umsonst drin wohnt).

exakt soo würde ich empfehlen einen Widerspruch mit diesem Argument einlegen, das kann nicht viel kosten verursachen

Erst dann würde man den Mietspiegel heranziehen. Und egal ob man in Kurzarbeit ist oder Geringverdiener, das ist schon krass. Naja, es ist wie es ist, Danke Dir nochmal, dass Du mir Klarheit verschafft hast.

Auch das ist wohl nicht richtig- denn für Eigengenutzte Wohnung kann kein Mietspiegel erstellt werden- in der Folge ist sodann die Bemessungsgrundlage nur über Schätzung möglich - und Schätzung bedeutet willkürliche Festlegeung - ohne entsprechend Transparenz


Viele Grüsse,
Georgia


Der Gesetzgeber hat die Erlaubnis erteilt - jedoch keine Kommune dazu verpflichtet den Aufwand den eine Zweitwohnung verursacht- zu besteuern!

Fakt ist: bei gemieteten Objekten würde ich keinesfalls eine höhere Miet als BMG. anerkennen- ABER diese Kommunalen Sachbearbeiter wissen es genau, dass die meisten ohne Widerspruch bezahlen!

Ich vertrete die Meinung: "Nur die Dümmsten von den Dummen zahlen" der Rest ist schweigende Mehrheit siehe dazu auch www.buergernetzwerk-bayernde


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion