Schönberger Strand Bodenrichtwertzonen 2018 und 2020

Rebell @, Donnerstag, 25.11.2021 (vor 1296 Tagen) @ Magia

Moin,

Wir haben, wie viele andere auch, Ende 2020 eine Neuberechnung der Zweitwohnungssteuer erhalten und Widerspruch eingelegt.

Bravo das it wohl gut soo, denn die meisten mekcern und zahlen und dises stärkt die Kommunen - ja enimiert dazu die Steuer zu verdoppeln wie z.Zt. in ganz Bayern so vorgegangen!


Jetzt Mitte November 2021 haben wir den Widerspruchsbescheid erhalten.
Im großen und ganzen wurde bis auf die Korrektur der Quadratmeter und des Baujahresfaktors alles so belassen. Der Hauptkostenfaktor ist und bleibt der Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert hätte bei der Zweitwohnungssteuer keinen Platz -denn damit schwenkt diese Steuer in Richtung Vermögensabgabe - wo eben nur der Aufwand zu besteuern wäre! Das große Desaster ist eben die Bemessungsgrundlage - das hat auch das Bundesverwaltungsgericht so erkannt ! Bei den meisten Satzungen nicht genügend transparent darstellbar.


Dagegen werden wir nach Überprüfung mittels eines RA (Rechtsschutz) ggfs. Klage einreichen.

Hoffentlich einen Rechtschutz - Anwalt für "Verwaltungsrecht" denn es ist ein großer Unterschied zwischen Steuerrecht und Verwaltungsreccht!

> Was mich dabei auch noch am meisten entsetzt ist, das der Bodenrichtwert ab 01.2022 (bezogen auf Schönberger Strand) um mehr als 33% angehoben wird.

Ja das wussten diese Gemeindevertreter und handelten zu deren Gunsten - in der Regel sind die wenigsten Betroffenen bereit zu wiedersprechen - man zahlt einfach und will seine Ruhe haben- denn Gerichtsentscheidungen sind langwierig und mit Risiken behaftet also man zahlt einfach


Siehe: https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/VBORIS/index.html?lang=de#/
Auswahl 2018 und 2020 (Stichtag 31.12.2020 somit ab 2021 gültig!)

Jetzt hier die Frage an die Community, wer klagt gegen den Bodenrichtwert bzw. gegen die Zuordnung seines Grundstückes/Gebäude?

Dazu ist die größte Anzahl der Betroffenen einfach entweder zu feige oder man hat Angst und zahlt !

Hat jemand noch nützliches anzubieten ?

Einen guten erfahrenen Verwaltungsjuristen beauftragen - vorab bei der Rechtschutzversicherung Anfragen ob die Kosten übernommen werden. Klagen über alle Instanzen - beim Bundesverwaltungsgericht - dazu gibt es deutliche Signale - kommenn solche Satzungen nicht durch.

buergernetzwerk-bayern.de - hat gewisse nachweisbare Erfolgserfahrungen gesammelt und ist immer wieder dabei "Ungereimtheiten und Lügen aufzudecken"

Danke schon mal.


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