Grundsatz, Verständnis und Empfindung zur Zweitwohnsitzsteuer

Rebell @, Freitag, 10.12.2021 (vor 860 Tagen) @ MD_P

Um der Arbeitslosigkeit zu entfliehen nahm ich als Singel eine unbefristete Tätigkeit auf.
Eine familiäre Anbindung besteht nur in der 100 km entfernten Stadt, daher der Zweitwohsitz am Arbeitsort.

folglich ist eine Zweitwohnung berufsbedingt erforderlich und müsste von einer Zweitwohnungssteuer befreit sein.

Es ist psychisch und finanziell eine gewisse Herausforderung. Die Arbeit ist der Mittelpunkt und nach Feierabend steigt man vom Betriebsgelände ins Auto, event. werden notwendige Lebensmittel gekauft. Freizeit kann eigentlich nicht als solche bezeichnet werden, da ich keinen Anschluss hab und somit nutze ich weder öffentliche Einrichtungen noch irgendwelche öffentliche Wege.

Wie schön und gut, dass es in Deutschland noch solche Menschen gibt, welche nicht bemüht sind sich nur im sozialen Auffangnetz wohlzufühlen.

Jede Gelegenheit wird genutzt um nach Haus zu fahren.
Als Pendler ist eine Unterkunft eine Notwendigkeit und kein LUXUS.

Desshalb auch vom Gesetzgeber so vorgesehen, nur bei der Umsetzung sind eben diese starrsinnigene Raffgierigen bei den meisten Kommunen auf eine Zweitwohnungssteuer um die vilen selbstverursachten Fehlentscheidungen mit den Einnahmen aus er Zwst zu kaschieren.>

Vielleicht gefällt es den Verantwortlichen wenn man in die Arbeitslosigkeit zurückkehrt!?


Dazu gibt es viele sogar gesunde und fühlen dabei auch noch sehr wohl!

Der Umweg über eine Steuererklärung ist einfach nur eine Zumutung!

Gegen Steuererklärungen ist in der Regel nichts einzuwenden, wenn allerdings nur noch Juristen und Spezielle Steuerberater erforderlich sind, damit man nicht betrogen ist, dann stimmt etwas nicht !

Das Traurige ist das Verantwortliche so ein Forum nicht mal kennen.

Ob es Verantwortliche sind oder Schlafmützen oder man will es nicht wahrhaben!
bestes Beispiel > www.buergernetzwerk-bayern.de bis zu 1000 Zugriffe am TAg!

Kurz gesagt den Anteil der Steuern sollte sich die betreffende Gemeine vom Erstwohnsitz einholen oder davon einfach die Finger lassen.

Das Grundübel ist eben der Kommunale Finanzausgleich ist der Spaltpilz- denn nur über den Erstwohnsitz gibt es diesen KFAG - somit will eine Kommune der Anderen möglichst viele ob reell oder unreell Erstwohnsitbürger abjagen. Nur Erstwohnsitbürger sind eben die Edlen Bürger!

Ausgenommen ist ein wirklicher Luxus!

Toll ist eben auch, dass sogar für Zweitwohnsitze Steuerermäßigungen im Rahmen der Wohnbauförderung die Investitionstätigkeiten in vielen Feriengebieten staatich gefördert worden sind und die dortige Wirtschaft sich aalen konnte wie die Maden im Speck. Und nun möchte man diese Sorte von "Unwerwünschten" mit ständig höheren Steuerbescheiden loooooswerden. Da aber die Wertsteigerung nur noch bei Immobilien maßlos überdreht sind, hätte jeder Kommunalvertreter gerne so eine Kapitalanlage erhascht wenn jemand den Zweitwohnsitz verkaufen würde!!


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