Grundsatz, Verständnis und Empfindung zur Zweitwohnsitzsteuer

Rebell @, Montag, 13.12.2021 (vor 1233 Tagen) @ René

Vorab mal ein herzliches Dankeschön für den Mut überhaupt so ein Forum ins Leben zu rufen und dazu auch noch über all diese Jahre Sorge tragen um es aufrecht zu erhalten, damit ist eigentlich viel Mut und große Verantwortung verbunden.

Kurz gesagt den Anteil der Steuern sollte sich die betreffende Gemeinde vom Erstwohnsitz einholen oder davon einfach die Finger lassen.

Erstwohnsitz hin oder her - es ist im digitalen Zeitalter nicht mehr zu verantworten, denn aus jeder Ecke der Erde kann nun regiert und überwacht werden mit dem Zugriff zum Internet bzw. Home -Offic hat es die Bedeutung verloren.!!


Ich bin da völlig bei dir: eine Verrechnung mit dem Ort der Hauptwohnung wäre zielführender. Oder man lässt es ganz...

Vor rund 17 Jahren ( 2004)hatten wir als Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V. Sitz Oberstdorf den Verantwortlichen der bayerischen Staatsregierung vorgeschlagen entweder das damalig bayerische Alleinstellungsmerkmal - "in Bayern gibts eben keine Erlaubnis Steuer von den Gemeinden von Zweitwohnungen zu erheben" Zum Ausgleich erhalten diese Kommunen einen finanziellen Ausgleich in Form von Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze - Beschlusslage 1980 ! Gültig bis Sommer 2004 - !

Die Historie der Steuer vor ca. 50 Jahren war einst vor allem aus Orten, in denen Leute Ferienwohnungen betrieben. Es wandelte sich aber spätestens in den frühen 2000er Jahren.

Der Vorschlag lautete: Entweder Zweitwohnungssteuer oder Schlüsselzuweisungen f. NWS
WAs geschah:;man hat diesen 156 Kommunen erlaubt eine Zweitwohnungssteuuer zu erheben und gleichzeitig intern die WEiterzahlung von Schlüsselzuweisungen zugesichert - allerdings nur im nicht öffentlichen Teil! Folglich Doppeleinnahmen Zwst + SchlZw.
Im Jahr 2005 betrug die Einnahme Zwst 12 191 000 € bei relativ hohem Verwaltungsaufwand und diese Schlüsselzuweisungen betrugen 35 Mio*) zusätzlich ohne Verwaltungsaufwand!*) aus dem Steurtopf aller bayerischen Steuerzahler!!
Alternativ forderten wir 2014 bundesweit Beim Kommunalen Finanzausgleich diese Zweitwohnungsbürger mit den Erstwohnsitzbürger gleichzustellen.
Darauf die Antwort: Dieses müssen Sie mal bei den Verantwortlichen der übrigen Bundesländer vortragen und fordern - Wir in Bayern sind das bürgerfreundlichste Land!

Fakt ist: der Erstwohnsitzbürger ist der Bürger Nummer I - der Zweitwohnsitzbürger ist zur Ächtung verdammt - und wird als unehrenhaft an den Pranger gestellt und dazu noch mit gewissenlosen unehrlichen willkürlichen Satzungen und Steuerbescheiden gemolken!


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