Grundsatz, Verständnis und Empfindung zur Zweitwohnsitzsteuer

René ⌂ @, Sonntag, 12.12.2021 (vor 859 Tagen) @ MD_P

Meine generelle Abwägung zur Steuer habe ich (als Betreiber der Seite) unter der Seite Sinn und Unsinn bereitgestellt.

Die Arbeit ist der Mittelpunkt und nach Feierabend steigt man vom Betriebsgelände ins Auto,

... und schon nutzt du Infrastruktur der Stadt: die Straße. Wie soll man das argumentativ in ein Verhältnis setzen, wieviel jemand den Ort der Nebenwohnung nutzt.

Als Pendler ist eine Unterkunft eine Notwendigkeit und kein LUXUS.

Klar!

Vielleicht gefällt es den Verantwortlichen wenn man in die Arbeitslosigkeit zurückkehrt!?

Es gibt ja nicht den einen Staat. Die ZWS wird kommunal erhoben von der Stadt deiner Nebenwohnung. Ein eventuelles Arbeitslosengeld belastet letzten Endes den Bundeshaushalt. Das sind völlig verschiedene Töpfe, wo man nicht mal sagen kann: Rechte Tasche, Linke Tasche.

Das Traurige ist das Verantwortliche so ein Forum nicht mal kennen.

Mal davon abgesehen, dass hier auch mal der eine oder andere "Verantwortliche" einer Stadt sich hier schon verirrt hat: das ist ein privat betriebenes Forum.

Kurz gesagt den Anteil der Steuern sollte sich die betreffende Gemeine vom Erstwohnsitz einholen oder davon einfach die Finger lassen.

Ich bin da völlig bei dir: eine Verrechnung mit dem Ort der Hauptwohnung wäre zielführender. Oder man lässt es ganz...

Ausgenommen ist ein wirklicher Luxus!

Die Historie der Steuer vor ca. 50 Jahren war einst vor allem aus Orten, in denen Leute Ferienwohnungen betrieben. Es wandelte sich aber spätestens in den frühen 2000er Jahren.


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