Studentenzimmer- Hauptwohnsitz rückwirkend ummelden

thomasm, Samstag, 21.01.2023 (vor 553 Tagen)

Hallo,
ich habe einen “Zweitwohnungssteuerbescheid” erhalten, der Zahlungsaufforderungen von 2019 bis 2022 beinhaltet. (Zahlungsaufforderungen haben mich in den Jahren 2020/2021 nicht erreicht)

Die im Brief vermeintliche Zweitwohnungssteuer basiert zudem auf komplett falschen “jährlichen Nettomieten”

Ich habe bereits einen Antrag auf Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer für das 2022 abgegeben, jedoch nicht für die Jahre 2019, 2020, 2021. Kann ich mich nachträglich von der von Steuer befreien lassen?

kann ich mein Studentenzimmer (welches ich de facto als Hauptwohnsitz nutze) rückwirkend zum Hauptwohnsitz ummelden, um mich so von der Zweitwohnsitzsteuer zu befreien?

liebe Grüße


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