Studentenzimmer- Hauptwohnung rückwirkend ummelden

Alfred @, Sonntag, 22.01.2023 (vor 551 Tagen) @ thomasm

Die im Brief vermeintliche Zweitwohnungssteuer basiert zudem auf komplett falschen “jährlichen Nettomieten”

Sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist: Widerspruch einlegen und dabei die tatsächliche Miete nachweisen (Mietvertrag)--

Ich habe bereits einen Antrag auf Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer für das 2022 abgegeben, jedoch nicht für die Jahre 2019, 2020, 2021. Kann ich mich nachträglich von der von Steuer befreien lassen?

Dem Gesetz nach nicht. Trotzdem versuchen (bis spätestens 31.1. beantragen) mit dem Hinweis, dass Bescheid erst jetzt zugegangen und ein Antrag „bis zum Ende des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt“ unmöglich war. Ob das erfolgreich ist, sei dahingestellt. Aber dann gibt es immer noch den Rechtsweg.


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