Studentenzimmer- Hauptwohnung rückwirkend ummelden

Alfred @, Samstag, 21.01.2023 (vor 600 Tagen) @ thomasm

Ohne die Satzung zu kennen, lässt sich nur die melderechtliche Frage beantworten:
Wenn das Studentenzimmerzeitlich gesehen die vorwiegend benutzte Wohnung ist, muss es als Hauptwohnung registriert werden. Ob die Kommune das rückwirkend macht und ob sie ggf. ein Bußgeld verhängt, sei dahingestellt.


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