Studentenzimmer- Hauptwohnung rückwirkend ummelden

Rebell @, Montag, 23.01.2023 (vor 551 Tagen) @ thomasm

Hallo Alfred,

es geht in dem Fall um München.

Gruß Khang

Oh je mit München - das liegt ja "im Freistaat von Bayern" da zu klagen ist wohl möglich, da ist es eben das gröere Problem denn diese Satzungen wurden nicht vom Freistaat sondern von den Kommunalverbänden ausgearbeitet- dazu noch von der ersten Stunde 2005 rechtswidrig - allerdings über sehr viele Gerichtsverfahren abgeschmettert - ja und dann hat eben mal ein Richter doch noch den Klägern Recht zugesprochen, dass diese Satzungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und und in der Folge wurde diese Kommunen ermuntert - man könnte auch sagen - aufgefordert dieses Urteil von den Kommunen nicht zu akzeptieren -von Gemeindeverbänden und auch von der Regierung über die Landesanwaltschaft (unterstellt dem Innenministerium) -
Es folgte eine Klage von der Gemeinde und die nächste Instanz VGH- München war gezwungen nach Recht und Ordnung (WEisung der Regierung) zu entscheiden.

Welches Glück für die Kommune das Urteil von 1. Instanz wurde aufgehoben und der Steuerehebenden Kummunen Recht gegeben - die Zweitwohnungssteuerbescheide waren als richtig zur Freude aller bayerischen Kommunen- ABER den Richtern (so der Eindruck) war es wohl nicht ganz möglich bis ins letzte Detail nach Recht zu sprechen und haben zum Glück für diese Zweitwohsitzler Revison zugelassen! aso den schwarzen Peter dem BVERWG überlassen.

Die Kläger wurden von einem Anwalt vertreten und scheuten eben das Risiko nicht - es wurde die Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Urteil von VGH- München aufgehoben und somit wurden alle bayerischen Satzungen mit den degr. Staffelungen wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz allesamt geändert werden- !
Inzwischen ist auch die Münchner Satzung wie etwa 40 weitere bayerische Satzungen nur als Änderungssatzung -rechtswidrig - wer also fristgerecht keinen Widerspruch einlegt ist betrogen - so hat eben bei solchen Änderungssatzung Richter Eder VG München enstschieden im Falle Benediktbeuern zur Überraschung von Kläger und Beklagter Gemeinde!

Das traurige daran ist, dass weder dem Klägeranwalt noch dem Verteidiger der Gemeinde aufgefallen war, dass hier in Bayern eine rechtswidrige "Änderungssatzung" zu Grunde lag wo nur der Steuersatz von X auf Y verändert worden ist - der Rest gleichlautend!

Bin gespannt wie Alfred das nun beurteilen wird !!!


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