Studentenzimmer- Hauptwohnsitz rückwirkend ummelden
Hallo,
ich habe einen “Zweitwohnungssteuerbescheid” erhalten, der Zahlungsaufforderungen von 2019 bis 2022 beinhaltet. (Zahlungsaufforderungen haben mich in den Jahren 2020/2021 nicht erreicht)
bei solchen Anfragen wäre es sinnvoll die Kommune zu nennen, denn es gibt eben keine einheitliche Linie von Bundesland zu Bundesland total verschieden, da die Zweitwohnungssteur reine Ländersache ist - das hat mit der Bundesrepublik Deutschland nichts zu tunf - gleicht eher in die Zeit zurück wo in ganz Europa auch i Deutschland das Raubrittertum das Leben der unterschiedlichen Regionen weitestgehend bestimmte
Die im Brief vermeintliche Zweitwohnungssteuer basiert zudem auf komplett falschen “jährlichen Nettomieten”
Auch das ist nichts Neues - denn zu einer Besteuerung ist immer ein Bemessungsgrundlage erforderlich - und hier bei der ZwST. ist diese nicht glaubwürdig zu bestimmen - also es muss doch das bestätigen alle Satzungen, der zu besteuernde Aufwand geschätzt werden, da eben alles Andere nicht zu beweisen ist - Gerichte segnen solche willkürlichen Vorgehensweisen auch noch ab, damit diese Betroffenen massenweise geschröpft werden können.
Ich habe bereits einen Antrag auf Befreiung der Zweitwohnsitzsteuer für das 2022 abgegeben, jedoch nicht für die Jahre 2019, 2020, 2021. Kann ich mich nachträglich von der von Steuer befreien lassen?
WElche Gemeinde verzichtet den freiwillig und hebt ohne juristisch vorgetragenen und bewiesenen Grund schon auf -
kann ich mein Studentenzimmer (welches ich de facto als Hauptwohnsitz nutze) rückwirkend zum Hauptwohnsitz ummelden, um mich so von der Zweitwohnsitzsteuer zu befreien?
Diese Idee ist u.U. die Einfachste und auch erfolgversprechend, da kommt es in erster Linie darauf an ob denn jene Kommune wo Du bisher gemeldet bist mit Erstwohnsitz das sich gefallen lässt - da spielt nun der Kommunale Finanzausgleich die erste Geige- denn nur über die Erstwohnsitzbürgerzahlen hat die Gemeinde eben Anspruch auf diese Zuwendungen, welche in der Regel höher sind , dazu noch ohne größeren Verwaltungsaufwand-
Wenn allerdings ein Kommune der anderen Erstwohnsitzbürger abjagen kann, dann ist es eben eine ganz tolle Angelegenheit.
Selten kommt es vor, dass eine Gemeinde klagt oder wegen Verstoß gegen das Meldegesetz vorgeht, denn die meisten haben selbst Dreck am Stecken und dulden - oft fordern Bürgermeister sogar auf - meldet Euch mit ERstwohnsitz dann verzichtet man auf die Zweitwohnungssteuer Der Versuch ist es in der Regel wert!!!!! eben der kleine Dienstweg
Also Viel Spaß und dazu ! mehr info www.buergernetzwerk-bayern.de
liebe Grüße
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thomasm,
21.01.2023
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