Fiktiver Mietwert zur Zweitwohnungsteuer mit ???

Rebell @, Freitag, 08.09.2023 (vor 323 Tagen) @ Alfred

Wieso wird denn in allen bayerischen Satzungen die Bemessungsgrundlage wie folgt verbindlich geregelt:

Das glaube ich Dir nicht.

Schätzungen sind immer dort die letzte Möglichkeit betrügerische Absichten zu verfälschen

Wo eben ein Rindvieh oder ein Mastschwein ohne Waage - nur über eine Schätzung verkauft wird - hat der Käufer oder der Verkäufer mit der Schätzung Möglichkeit in betrügerischer Absicht- dazu gibt es nur den Beweis einer Wiegung !!
...

Wie verfälscht man betrügerische Absichten?

ganz einfach wenn mann den Mietwert schätzt - ohne die Wohnung je gesehen zu haben !

ganz einfach wenn man mit nicht nachvollziehbaren Daten eine Steuer festsetzt-


Meinst Du damit vielleicht Verfälschung in betrügerischer Absicht?

Betrügerisch ist immer oder meistens der Fall wenn die Höhe der Steuer ohne Nachweis festgesetzt werden kann.

Wie ist denn eine ortsübliche Miete eigentlich nachweisbar festzulegen?

Warum gibt es denn Vorschriften über Maße und Gewicht und auch Preisauszeichnungen im Handel, wer dagegen verstößt riskiert Abmahnung oder Strafe ??

Grundstücksgröße oder Wohnungen werden nach Größen bemessen und besteuert - dazu gibt es amtliche Nachweise - bei der Zweitwohnung gibts keinen Nachweis über den zu besteuernden Aufwand -da eben kein Aufwand sondern nur die WErtschöpfung Erträge bringt -- fiktiver Aufwand zu besteuern ist éigentlich ein Betrugsdelikt!


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