Verbot v. Bau von Zweitwohnungen in Wallgau Obb.

René ⌂ @, Donnerstag, 25.01.2024 (vor 183 Tagen) @ Rebell

Mir erscheint es, als vermengst du verschiedene Sachverhalte.

Das eine ist das vertragsrechtliche: die Stadt überlässt Grundstücke "zum Sonderpreis" und stellt Bedingungen.

Das zweite ist das baurechtliche: Das unterscheidet vor allem Wohnzwecke und Gewerbliche Zwecke.

Und das dritte ist das melderechtliche: erst dort kommt die Nebenwohnung zum Tragen.

Was die Kommune für ihren Sonderpreis mit in den Vertrag schreibt, ist ja vor allem eine vertragliche Frage. Im Zweifel Pönale.

Das baurechtlich kann eine Nebenwohnung nicht verhindern. Sie kann eine Ferienwohnung verhindern.

Nun gibt es den §22 Abs. 5 BauGB:

Die Gemeinden [..] Fremdenverkehr [..] können [..] bestimmen, dass [..] Folgendes der Genehmigung unterliegt: die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung, wenn die Räume insgesamt an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres unbewohnt sind.

Dieser Paragraf ist in meinen Augen völlig unausgereift. Zunächst verhindert es nicht den Bau, sondern die Nutzung. Das Mehrfamilienhaus kann ich ja bauen, schaffe Wohnraum bzw. das, was der Bebauungsplan oder die Umgebung eben hergibt.

Nun kommt die Nutzung: Ich ziehe ein. Und melde mich korrekt an. Damit mache ich das beim Meldeamt zur Nebenwohnung. Und nun verbietet mir das Bauamt die Nutzung? Also ziehe ich wieder aus? Bzw. ich hätte vorher das beim Bauamt beantragen müssen?

Nun bin ich ein gezogen, mein beruflicher Schwerpunkt verlagert sich - und es wird dadurch zur Nebenwohnung.

Oder ich bilde eine WG. Der eine Hauptwohnung, die andere Nebenwohnung. Was ist dann das Ergebnis der Wohnung?

Nun könnte ich sagen: Na gut, dann teile ich diese Wohnung zeitlich mit jemand anderem. Ich nutze Mo-Mi da, eine andere Person Fr-So. Brauche ich keine Genehmigung. Nun müsste ich für den Auszug die Genehmigung stellen. Oder die Tage zählen und bei Unterschreitung nachträglich beantragen?

Und so dürfte es viele abstruse Fälle geben. Daher sollten melderechtliche Fragen im Melderecht bleiben und baurechtliche Fragen im Baurecht.

Klingt a bisserl nach Fremdenfeindlichkeit !

Auf wenn es immer wieder unterstellt wird: es ist Quatsch. Würde ein Fremder mit Hauptwohnung einziehen, würde ja alles das egal sein. Und Fremdenfeindlichkeit zeichnet sich durch andere Faktoren aus.


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