Verbot v. Bau von Zweitwohnungen in Wallgau Obb.

Rebell @, Samstag, 27.01.2024 (vor 182 Tagen) @ René

Mir erscheint es, als vermengst du verschiedene Sachverhalte.

Ist es denn soooo schwierig zu dem was aufgeführt wird geistig zu folgen?

Fakt ist: Das Grundstück wird von einem privaten Eigentümer angeboten in einer Anzeige - der Interessent will vom Eigentümer wissen - ob es dazu einen Bebauungsplan gibt - wenn ja was darf dort gebaut werden.
Der Verkäufer kann diese Frage nicht beantworten und geht davon aus dass ringsum es Wohngbeäude seit jahren schon gibt.
Folglich Anfrage beim Bauamt - konkrete Antwort des Bürgermeister persönlich:

"Es gibt für dieses Flurstück und diese Gegend keinen Bebauungsplan - auf Grund der bisherigen Bebauung sind dort nur Baugenehmigung für Wohnungen möglich.
Gem. der rechtskräftigen Satzung werden im gesamten Gemeindegebiet Nutzung als Zweitwohnungen nicht erlaubt.

Dazu darf mal auch auf die bayerische Gemeindeordnung ein Hinweis zulässig sein:

(3) Auswärts wohnende Personen haben für ihren Grundbesitz oder ihre gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten wie ortsansässige Grundbesitzer und Gewerbetreibende.

Was gilt eigentlich ?


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