Verbot v. Bau von Zweitwohnungen in Wallgau Obb.

Rebell @, Sonntag, 04.02.2024 (vor 173 Tagen) @ René

Ich habe die baurechtliche Problematik schon verstanden, keine Sorge.

Den Hinweis auf die bayrische Gemeindeordnung verstehe ich allerdings nicht. Egal, ob du auswärts wohnst oder nicht: wir reden hier über eine Nebenwohnung. Die Spielregeln gelten dann für alle Nebenwohnungen.

"(3) Auswärts wohnende Personen haben für ihren Grundbesitz oder ihre gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten wie ortsansässige Grundbesitzer und Gewerbetreibende.

Hier geht es wohl um den Grundbesitz - da ist eben eine Nebenwohnung nicht mit dem Grundbesitz zu verwechseln.
Nebenwohnung ist wohl eine gemietete Wohnung - und der Besitz einer Wohnung ist im Grundbuch sogar eingetragen - nicht jedoch eine gemietete Wohnung

Folglich von der Gemeindeordnung doch soooo und nicht anderst geregelt!!


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