Verbot v. Bau von Zweitwohnungen in Wallgau Obb.

René ⌂ @, Donnerstag, 01.02.2024 (vor 176 Tagen) @ Rebell

Ich habe die baurechtliche Problematik schon verstanden, keine Sorge.

Den Hinweis auf die bayrische Gemeindeordnung verstehe ich allerdings nicht. Egal, ob du auswärts wohnst oder nicht: wir reden hier über eine Nebenwohnung. Die Spielregeln gelten dann für alle Nebenwohnungen.


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