Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete nur anteilig ? (Berlin)
Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bewohne als einer von drei Hauptmietern eine Nebenwohnung in Berlin. Die beiden anderen Hauptmieter sind zwar noch im Vertrag, wohnen aber nicht mehr in der Wohnung (und sind auch nicht dort gemeldet). Stattdessen bewohne ich die Wohnung gemeinschaftlich mit zwei Untermieterinnen.
Mein Versuch, die Zweitwohnsitzsteuer nur anteilig für den tatsächlich von mir bewohnten Teil der Wohnung ansetzen zu lassen, wurde nun durch das FA Mitte/Tiergarten abgelehnt. Begründung: "nur gleichrangig berechtigte Personen" seien berücksichtigbar, "Untervermietung eines Teils der Nebenwohnung wirke sich nicht steuermindernd aus (BFH-Urteil vom 01.08.2001 Az II R 71/99)". Folglich soll ich für die gesamte Wohnung Zweitwohnsitzsteuer entrichten.
Dies klingt für mich als Laien leider sehr wenig angreifbar, auch wenn ich es nicht fair oder logisch finde. Gibt es Chancen das irgendwie anzufechten? Lohnt es sich, einen Steueranwalt einzuschalten? Wenn ja, habt Ihr Empfehlungen für Anwälte in Berlin?
Vielen Dank für jegliche Einschätzung und Info!
elmidi
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elmidi,
31.01.2024
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René,
01.02.2024
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Rebell,
02.02.2024
- Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete nur anteilig ? (Berlin) - René, 06.02.2024
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Rebell,
02.02.2024
- Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete nur anteilig ? (Berlin) - Maria37, 12.04.2024
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René,
01.02.2024