Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete nur anteilig ? (Berlin)

René ⌂ @, Dienstag, 06.02.2024 (vor 171 Tagen) @ Rebell

Dazu kann man nur festhalten, dass die allerwenigsten Juristen - ganz besonders nur wichtig es solle ein Verwaltungsjurist sein , denn hier hat über einen Steuerberater oder Jurist für Steuern keine Chance und von den dafür zuständigen Juristen im Verwaltungsrecht sind die allerwenigsten bereit, gem Gebührensatzungen bei diesen geringen Streitwerte überhaupt tätig zu sein.

Das mag ein Problem sein.

Aus diesem Grund bleibt dem Betroffenen wenige gute Aussicht auf Erfolg - zusätzlich ist eben diese gesamte Zweitwohnungssteuer politische Willkürlichkeit und kann auch betrachtet werden wie eben

Ich sehe in der Steuer keine politische Willkür. Es sind ja alle gleichermaßen betroffen, die eine Nebenwohnung innehaben. Ob man diese nun gut oder schlecht findet, steht auf einem anderen Blatt.

[Entfernt]

Auf dieser Plattform möchte ich kein Platz für braunes Gedankengut und braune Parteien bieten, daher habe ich die unsäglichen Abschnitte entfernt.

ABER diese Zweitwohnungssteuer ist doch nur ähnlich gelagert - man will mit der Zwst erreichen, dass diese Bürger eben sich mit Erstwohnsitz anmelden oder mit stets steigender Erhöhung eine Zweitwohnungssteuer zu entrichten je höher desto erfolgreicher für Kommunen - dazu wird eben ein sehr hoher Verwaltungsaufwand - verbunden mit Einnahmen betrieben!

Klar. Und? Wo hilft das dem Einzelfall?


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