Zweitwohnsitzsteuer bei Untermiete nur anteilig ? (Berlin)

Rebell @, Freitag, 02.02.2024 (vor 176 Tagen) @ René
bearbeitet von René, Dienstag, 06.02.2024

Alles Ok von Rene

Am Ende des Tages kannst du viel mit der Verwaltung schnacken. Sie werden dir irgendwann eine Steuererklärung zukommen lassen. Da musst du entscheiden, ob du darauf reagierst. Die Widerspruchsfristen sind in der Regel ca. 1 Monat. Wenn du das Verfahren anstoßen willst, solltest


ABER : du dich ggf. schon mal nach Juristen umschauen.

Dazu kann man nur festhalten, dass die allerwenigsten Juristen - ganz besonders nur wichtig es solle ein Verwaltungsjurist sein , denn hier hat über einen Steuerberater oder Jurist für Steuern keine Chance und von den dafür zuständigen Juristen im Verwaltungsrecht sind die allerwenigsten bereit, gem Gebührensatzungen bei diesen geringen Streitwerte überhaupt tätig zu sein.
Denn die Recherchen und Klagebegründungen erfordern einen sehr hohen Aufwand - bei den geringen Streitwrten.
Aus diesem Grund bleibt dem Betroffenen wenige gute Aussicht auf Erfolg - zusätzlich ist eben diese gesamte Zweitwohnungssteuer politische Willkürlichkeit und kann auch betrachtet werden wie eben

[Entfernt]

ABER diese Zweitwohnungssteuer ist doch nur ähnlich gelagert - man will mit der Zwst erreichen, dass diese Bürger eben sich mit Erstwohnsitz anmelden oder mit stets steigender Erhöhung eine Zweitwohnungssteuer zu entrichten je höher desto erfolgreicher für Kommunen - dazu wird eben ein sehr hoher Verwaltungsaufwand - verbunden mit Einnahmen betrieben!

[Entfernt]


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