Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

René ⌂ @, Dienstag, 12.03.2024 (vor 136 Tagen) @ Rebell

Begrifflich gilt wohl die Wohnung nicht als "Ferienwohnung", sondern die Wohnung liegt in einem Gebiet, was für Fremdenverkehr geprägt ist. So definiert es das Baugesetzbuch.


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