Zweitwohnsitz in Reit im Winkl abgelehnt

Rebell @, Mittwoch, 13.03.2024 (vor 135 Tagen) @ René

Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Begründung oder Teilung der Rechte, durch die Regelung nach § 1010 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder durch die Nutzung als Nebenwohnung die Zweckbestimmung des Gebiets für den Fremdenverkehr und dadurch die städtebauliche Entwicklung und Ordnung beeinträchtigt wird

dazu nur ein weiterer Hinweis-bei Verkauf oder Vererbung (Bessitzwechsel) erlischt Bestandschutz- wird in vielen Kommunen in Abstimmung u. Befürwortung Gemeinde- Städtebund die Nutzung als Zweitwohnung ausgeschlossen


Das möge man bei einer Wohnung nachweisen, dass die städtebauliche Entwicklung und Ordnung beeinträchtigt ist, zumal man die Wohnung ja als Hauptwohnung nutzen kann und dann genauso dem Fremdenverkehr entzogen wäre.

Es wird nachweislich schon praktiziert wie hier bekannt in Berchtesgaden - Schönau a Königsee - Unterwössen - Oberau Ruhpolding- Kreuth Wallgau Reit i Winkel und Oberstdorf im Allgäu- dabei werden auch Strafen in hÖhe von 50 000 € angedroht bei Missachtung!


Allgemein scheint mir diese Regelung des Baugesetzbuches fragwürdig zu sein, da sie das Konstrukt der Nebenwohnung, was das Bundesmeldegesetz ja explizit vorsieht, ad absurdum führt. Eine Nebenwohnung, die das erfüllt, wäre nur bei Verheirateten möglich, wo die Hauptwohnung sich nach dem Schwerpunkt der Familie richtet und ein Elternteil woanders mehr als die Hälfte der Tage anwesend ist.

Sooo einfach ist es nicht

Spannend wäre auch die Frage, was passiert, wenn du weniger als sechs Monate dort vor hast zu hausen. Denn wenn die Prognose unter sechs Monaten ausfällt (nicht ist so sauber vorhersehbar, wie die Zukunft. Wolltest halt vermieten, klappte nicht), musst du dich erst nach sechs Monaten melden.

Empfehlung > lesefassung v. Teilungssatzung von Oberstdorf >> www.buergernetzwerk-bayern.de
noch genauer und Präzieser geht es wohl kaum Bayern ist eben nicht Berlin!!


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