rückwirkende Satzung über Zweitwohnungssteuer mit höherer Steuer

Rebell @, Mittwoch, 08.01.2025 (vor 17 Tagen) @ KluetzerWinkel

Im Amt Klützer Winkel in Mecklenburg würden Ende 2023 / Anfang 2024 durch die Gemeinden Satzungen über Zweitwohnungssteuer beschlossen, die mit Rückwirkung für vier Jahre eine höhere Zweitwohnungssteuer als nach den vorherigen Satzungen vorsehen. Die vorherigen Satzungen waren vom Verwaltungsgericht Schwerin für unwirksam erklärt worden.

diese Hinweise sind wohl bundesweit zwielichtig zu beurteilen- leider sind diese vielen von der Zweitwohnungssteuer Betroffenen sich nicht einig um gemeinsam - wie nun zur anstehenden Bundestagswahl sich bemerkbar machen.


Außerdem versucht das Amt Klützer Winkel mit rechtlich zweifelhaften Schreiben die erhöhte Zweitwohnungssteuer mit Rückwirkung einzutreiben.

Mir ist aus vielen gerichtlichen Entscheidungen bekannt, dass Rückwirkungen oft 4 Jahre oder gar mehr, da die Verfahren manchmal bis 10 Jahre dauern-
in vielen Entscheidungen wurde wohl fetgehalten, dass bei Rückwirkenden Satzungen die Höhe der Steuer eben mit einer neuen zugelassenen Grundlage - keines falls der Betrag höher ausfallen darf wie mit der nun ungültigen Satzung vorgenommen worden ist.

Üblich auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil wo es um die neue Grundsteuer geht hat das Gericht unmissverständlich festgelegt, dass die neue Grundsteuer an der bissherigen Höhe sich zu orientieren hätte


Eine detaillierte Darstellung gibt es hier:

https://boltenhagen-mecklenburg.de/zweitwohnungssteuer

Fakt ist: Wer nicht klagt kann auch nicht gewinnen- traurig aber wahr und das eben in einem Rechtsstaat Deutschland -
Freistaat Bayern ist zwar auch in Deutschland aber hier gelten noch ganz andere Fakten, denn hier hat die CSU-Alleinregierung ihr "Handschrift" hinterlassen - allerdings nicht glaubwürdig genug
wo und wie hier ein Versuch unternommen worden ist - gemeinsam zu klagen - darf hier im Forum nicht genannt werden - es wird dann der Beitrag gesperrt und nicht veröffentlicht - schade !


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