rückwirkende Satzung über Zweitwohnungssteuer mit höherer Steuer

Kommunalfreund @, Montag, 27.01.2025 (vor 16 Tagen) @ KluetzerWinkel

Im Amt Klützer Winkel in Mecklenburg würden Ende 2023 / Anfang 2024 durch die Gemeinden Satzungen über Zweitwohnungssteuer beschlossen, die mit Rückwirkung für vier Jahre eine höhere Zweitwohnungssteuer als nach den vorherigen Satzungen vorsehen. Die vorherigen Satzungen waren vom Verwaltungsgericht Schwerin für unwirksam erklärt worden.

Hier wohl im Forum noch selten vorkommend, dass ein Betroffener auffordert zur Unterstützung
einer Klage zu einem Zusammenschluss

https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/nordwestmecklenburg/grevesmuehlen/nachgeforderte-zweitwohnungssteuer-boltenhagener-will-mit-anderen-klagen-W6ADZ2QMVFGIXBCRJHKPB472LU.html
Gerhard Bley aus Boltenhagen ruft andere Zweitwohnungsbesitzer im Klützer Winkel auf, sich gegen hohe Nachforderungen zusammenzuschließen. Er hat

Außerdem versucht das Amt Klützer Winkel mit rechtlich zweifelhaften Schreiben die erhöhte Zweitwohnungssteuer mit Rückwirkung einzutreiben.

im Grunde könnten eigentlich bundesweit sich von der Zweitwohnungssteuer Betroffene sich zusammenschließen um gegen diese Zweitwohnungssteuer vorzugehen - denn alle bisherigen bekannten Satzungen sind eben rechtlich nicht mit dem Grundgesetz - Schutz von Privateigentum vereinbar- da ganz besonders im Eigentum befindliche Zweitwohnung den Aufwand -welcher gar nie anfällt - nur möglich zu besteuern mit keinem möglichen Nachweis - deshalb ist nur eine "Krimminelle Schätzung" möglich und das sollte wohl auch noch gerichtlich zulässig sein ?????????


Eine detaillierte Darstellung gibt es hier:

https://boltenhagen-mecklenburg.de/zweitwohnungssteuer

Wieviele Zweitwohnsitzler sind den gewillt hier sich anzuschließen ??


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